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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Waiblingen

Rems-Murr-Kreis (Jobcenter Rems-Murr), Gemeindegruppe 'Waiblingen, Korb, Weinstadt'

Landkreis · Stand 1. Januar 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Rems-Murr-Kreis (Jobcenter Rems-Murr), Gemeindegruppe 'Waiblingen, Korb, Weinstadt'

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person45 m²585,00 €
2 Personen60 m²691,00 €
3 Personen75 m²850,00 €
4 Personen90 m²989,00 €
5 Personen105 m²1.222,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Waiblingen.

Besonderheiten des Waiblinger Immobilienmarktes

Waiblingen ist mit rund 57.000 Einwohnern eine Stadt in Baden-Württemberg am Neckar. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Nähe zu Stuttgart: Die Nähe zu Stuttgart macht Waiblingen auch für Pendler attraktiv
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Waiblingen festgelegt wurden
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Waiblingen

Das Jobcenter Waiblingen ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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