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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Grundsicherung-Rechner 2026

Sie füllen aus, das Ergebnis rechnet mit. Schätzwerte genügen für eine erste Einordnung — Sie brauchen keine Unterlagen und geben keine Daten von sich preis.

Grundlage sind die Regelsätze ab 1. Juli 2026. Kostenlos, anonym, ohne Anmeldung.

1. Wer lebt in Ihrem Haushalt?

Ihre Wohnsituation

Die Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die im Haushalt zusammen wirtschaften.

2. Was kostet Ihre Wohnung?

Bestimmt die Mietobergrenze Ihres Kreises.

Ohne Heizung. Der Betrag steht in Ihrem Mietvertrag.

Vorauszahlung an den Vermieter oder Versorger.

3. Welches Einkommen haben Sie?

Der Betrag, der auf Ihrem Konto eingeht.

Netto. Freibeträge rechnen wir automatisch ab.

Haben Sie einen Mehrbedarf?

Mehrfachauswahl möglich. Mehrbedarfe erhöhen Ihren Anspruch.

4. Wie viel Vermögen haben Sie?

Konten, Bargeld, Wertpapiere. Selbst genutztes Wohneigentum zählt in der Regel nicht dazu.

Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben.

Aktuelle Regelsätze 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gelten diese Regelsätze. Sie bilden den Grundbedarf ab; Wohnkosten und Mehrbedarfe kommen hinzu.

Nach rechts wischen, um alle Spalten zu sehen.

Regelsätze ab 1. Juli 2026
PersonengruppeRegelbedarfsstufeMonatlicher Regelsatz
Alleinstehende oder AlleinerziehendeStufe 1563 €
Partner in Bedarfsgemeinschaft, je PersonStufe 2506 €
Volljährige bis 24 Jahre im Haushalt der ElternStufe 3451 €
Jugendliche von 14 bis 17 JahrenStufe 4471 €
Kinder von 6 bis 13 JahrenStufe 5390 €
Kinder bis 5 JahreStufe 6357 €

Was der Rechner berücksichtigt

Welche Regelsätze liegen der Rechnung zugrunde?

Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft und deren Alter. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder gelten unterschiedliche Regelsätze. Grundlage sind die Werte ab 1. Juli 2026.

Wie werden Wohnkosten berücksichtigt?

Miete, Heizung und Nebenkosten werden übernommen, sofern sie als angemessen gelten. Dabei spielt die Mietobergrenze Ihres Kreises die entscheidende Rolle. Der Rechner setzt Ihre tatsächlichen Kosten an und prüft die Obergrenze nicht.

Wie wird mein Einkommen angerechnet?

Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Renten oder anderen Quellen wird angerechnet. Vom Lohn bleibt ein Freibetrag außer Betracht — der Rechner zieht ihn automatisch ab. Renten werden dagegen voll angerechnet.

Wann ist mein Vermögen ein Problem?

Erst wenn es die Freigrenze übersteigt. Für Personen über 65 Jahre und für Menschen mit Schwerbehinderung gelten höhere Grenzen. Der Rechner ermittelt den Bedarf; über das Vermögen entscheidet das Amt gesondert.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein. Der Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Amtes. Eine Beratungsstelle prüft Ihren Fall kostenfrei.

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