Mietobergrenzen nach Regionen
Umfassende Übersicht über die Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in allen deutschen Bundesländern
Suche läuft …
Zu dieser Eingabe haben wir keinen Ort gefunden.
Versuchen Sie eine benachbarte Postleitzahl oder den Namen der nächstgrößeren Stadt. Weiter unten kommen Sie über Ihr Bundesland ans Ziel.
Die Suche ist gerade nicht erreichbar.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Über die Bundesland-Kacheln weiter unten erreichen Sie alle Orte auch ohne Suche.
Nach Bundesland
Was diese Zahlen bedeuten
- Die Grenze setzt Ihr Kreis, nicht der Bund. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ermittelt eigene Werte, meist über ein „schlüssiges Konzept". Wer in einer kleineren Stadt wohnt, findet seine Werte deshalb beim Kreis.
- Heizkosten zählen nicht dazu. Die Obergrenze meint fast überall die Bruttokaltmiete — Miete samt kalter Nebenkosten. Heizung und Warmwasser werden getrennt geprüft, meist am bundesweiten Heizspiegel.
- Nicht jeder Träger meint dasselbe. Einige veröffentlichen die Nettokaltmiete ohne Nebenkosten. Auf jeder Ortsseite steht, was gilt.
- Maßgeblich ist Ihr Bescheid. Wir nennen die Quelle und den Stand zu jedem Wert. Weicht Ihr Bescheid ab, fragen Sie beim Amt nach dem Grund.
Für 223 der 237 Orte liegen uns amtlich belegte Werte vor. Wo ein Träger nichts veröffentlicht, sagen wir das und nennen den Weg zum Amt — wir zeigen dort lieber keine Zahl als eine, die nicht stimmt.