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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen nach Regionen

Umfassende Übersicht über die Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in allen deutschen Bundesländern

Maßgeblich ist der Kreis, in dem Sie wohnen.

Nach Bundesland

Was diese Zahlen bedeuten

  • Die Grenze setzt Ihr Kreis, nicht der Bund. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ermittelt eigene Werte, meist über ein „schlüssiges Konzept". Wer in einer kleineren Stadt wohnt, findet seine Werte deshalb beim Kreis.
  • Heizkosten zählen nicht dazu. Die Obergrenze meint fast überall die Bruttokaltmiete — Miete samt kalter Nebenkosten. Heizung und Warmwasser werden getrennt geprüft, meist am bundesweiten Heizspiegel.
  • Nicht jeder Träger meint dasselbe. Einige veröffentlichen die Nettokaltmiete ohne Nebenkosten. Auf jeder Ortsseite steht, was gilt.
  • Maßgeblich ist Ihr Bescheid. Wir nennen die Quelle und den Stand zu jedem Wert. Weicht Ihr Bescheid ab, fragen Sie beim Amt nach dem Grund.

Für 223 der 237 Orte liegen uns amtlich belegte Werte vor. Wo ein Träger nichts veröffentlicht, sagen wir das und nennen den Weg zum Amt — wir zeigen dort lieber keine Zahl als eine, die nicht stimmt.

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