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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Landkreis · Stand 1. Januar 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Landkreis Neu-Ulm

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²535,45 €
2 Personen65 m²640,42 €
3 Personen75 m²765,77 €
4 Personen90 m²891,65 €
5 Personen105 m²1.014,22 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Neu-Ulm ist mit rund 61.000 Einwohnern eine Stadt in Bayern am anderen Ufer der Donau gegenüber von Ulm. Für Empfänger der Neuen Grundsicherung gibt es in Neu-Ulm festgelegte Mietobergrenzen, die bestimmen, welche Wohnkosten vom Jobcenter übernommen werden.

Besonderheiten des Neu-Ulmer Immobilienmarktes

Neu-Ulm liegt in Schwaben und zeigt folgende Besonderheiten:

  • Nähe zu Ulm: Die Nähe zu Ulm macht Neu-Ulm auch für Pendler attraktiv
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Neu-Ulm festgelegt wurden
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Neu-Ulm

Das Jobcenter Neu-Ulm ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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