Mietobergrenzen in Rosenheim
Stadt Rosenheim (Jobcenter Rosenheim Stadt)
Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2026
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | — | 617,00 € |
| 2 Personen | — | 733,00 € |
| 3 Personen | — | 836,00 € |
| 4 Personen | — | 982,00 € |
| 5 Personen | — | 1.181,00 € |
Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.
Rosenheim ist mit rund 64.000 Einwohnern eine Stadt in Bayern am Inn. Für Empfänger der Neuen Grundsicherung gibt es in Rosenheim festgelegte Mietobergrenzen, die bestimmen, welche Wohnkosten vom Jobcenter übernommen werden.
Besonderheiten des Rosenheimer Immobilienmarktes
Rosenheim liegt in Oberbayern und zeigt folgende Besonderheiten:
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar
Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Rosenheim festgelegt wurden
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Rosenheim
Das Jobcenter Rosenheim ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Adresse: Mühlbachbogen 3, 83022 Rosenheim
- Telefon: 08031 40894-0
- Öffnungszeiten: Mo-Di-Do-Fr: 8:00-12:30 Uhr, Mi: geschlossen
- Website: Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.