Mitglied werden — den Verein aktiv unterstützen
Der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. lebt von Menschen, die sich für Information, Befähigung und Teilhabe im deutschen Sozialsystem einsetzen — und vom Beitrag derer, die diese Arbeit dauerhaft tragen. Als Mitglied stärken Sie unsere Unabhängigkeit, sichern die Pflege der Plattformen und machen sichtbar: Hier steht ein Verein, kein anonymer Anbieter.
Warum Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft hat eine andere Qualität als eine einmalige Spende. Sie ist ein dauerhaftes Bekenntnis zur Sache, sie bringt Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und sie sichert dem Verein die Grundlage für langfristige Planung.
Konkret unterstützen Sie damit:
- die laufende Pflege und Aktualisierung der Inhalte auf Die Grundsicherung-Hilfe und unserer Schwesterplattform
- den Ausbau interaktiver Tools (Anspruchsrechner, Bescheid-Check, Musterbriefe)
- die Vernetzung mit Beratungsstellen, Sozialverbänden und Hochschulen
- die Unabhängigkeit unserer Arbeit von Werbung und parteilichen Interessen
Was Sie als Mitglied bekommen
- Stimmrecht in der ordentlichen Mitgliederversammlung — Sie wählen den Vorstand mit und entscheiden über die Ausrichtung
- Einblick in den Jahresbericht und die Finanzlage des Vereins
- Frühen Zugang zu neuen Tools, Inhalten und Beta-Funktionen
- Vernetzung mit anderen Aktiven aus Sozialrecht, Beratung und Selbsthilfe
- Zuwendungsbestätigung für den geleisteten Jahresbeitrag
Beitrag
| Position | Wert |
|---|---|
| Jahresbeitrag | 60,00 € pro Person und Kalenderjahr |
| Beitragszyklus | jährlich, fällig zum 31. März |
| Kündigung | mit dreimonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres |
| Geschäftsjahr | Kalenderjahr (01.01.–31.12.) |
Bei Aufnahme im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig erhoben. Hilfsbedürftige Personen können auf Antrag beitragsbefreit aufgenommen werden — sprechen Sie uns vertraulich an.
So werden Sie Mitglied
- Aufnahmeantrag stellen — formlos per E-Mail an kontakt@neue-grundsicherung-hilfe.de mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Eine kurze Begründung, warum Sie Mitglied werden möchten, hilft uns, Sie kennenzulernen.
- Bestätigung durch den Vorstand — der Vorstand entscheidet zeitnah über die Aufnahme und benachrichtigt Sie schriftlich.
- Erste Beitragszahlung — auf das Vereinskonto:
- IBAN DE79 8306 5408 0007 0004 72
- BIC GENODEF1SLR
- Kontoinhaber: Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
- Verwendungszweck: „Jahresbeitrag {Ihr Name} {Jahr}”
- Willkommen im Verein — Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, die Vereinssatzung und die Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung.
Steuerliche Behandlung
Der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. ist gemeinnützig und mildtätig (§§ 52, 53 AO) anerkannt. Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, weil unser anerkannter Zweck — Wohlfahrtswesen nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO sowie Mildtätigkeit nach § 53 AO — die Voraussetzungen des § 10b EStG erfüllt.
Wir stellen Ihnen für den jeweils im Kalenderjahr gezahlten Mitgliedsbeitrag eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) aus. Sie erhalten die Bestätigung automatisch im ersten Quartal des Folgejahres per E-Mail oder Post.
Häufige Fragen
Wie lange läuft die Mitgliedschaft? Auf unbestimmte Zeit. Sie können jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres kündigen, mit dreimonatiger Frist (also bis spätestens 30. September für das laufende Kalenderjahr).
Kann ich mehr als den Pflichtbeitrag zahlen? Ja. Höhere Beiträge sind willkommen und werden in der Zuwendungsbestätigung gesondert ausgewiesen.
Werde ich verpflichtet, aktiv mitzuarbeiten? Nein. Eine fördernde Mitgliedschaft ist ausdrücklich erwünscht — wer nur den Beitrag zahlt, leistet bereits einen wichtigen Beitrag. Wer mitarbeiten möchte (Texte, Recherche, Beratung, Vorstandsarbeit), ist herzlich eingeladen.
Ich kann den Beitrag nicht aufbringen — geht es trotzdem? Ja. Hilfsbedürftige Personen — also genau die Menschen, für die wir unsere Arbeit tun — können sich auf Antrag beitragsbefreit aufnehmen lassen. Schreiben Sie uns vertraulich an kontakt@neue-grundsicherung-hilfe.de.
Wie verläuft die Mitgliederversammlung? Einmal jährlich, in der Regel im ersten Quartal. Wir versuchen, hybrid einzuladen, damit auch Auswärtige ohne Reiseaufwand teilnehmen können.