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Antragstellung

Erstantrag Grundsicherungsgeld 2026: Checkliste für den Wechsel ab Juli

Erstantrag Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026: Vollständige Checkliste mit allen Unterlagen, Formularen, Vermögensprüfung und Übergang vom Bürgergeld.

Lesezeit
11 Min.
Stand der Information
28. Juni 2026
Verfasst von
Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion

In drei Tagen ist es so weit: Am 1. Juli 2026 tritt die Neue Grundsicherung in Kraft und das bisherige Bürgergeld wird durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Wer ab diesem Datum einen Erstantrag stellt — oder als laufender Bezieher in das neue System übergeleitet wird — sollte gut vorbereitet sein. Dieser Ratgeber liefert die vollständige Checkliste, erklärt die wichtigsten Änderungen am Antragsverfahren und zeigt, welche Unterlagen 2026 zusätzlich verlangt werden.

Das Wichtigste in Kürze

Erstantrag Grundsicherungsgeld 2026:

  • Inkrafttreten: 1. Juli 2026 — neue Rechtsgrundlagen, neue Formulare
  • Antragsweg: Online über das Jobcenter-Portal, persönlich oder per Post
  • Verschärfte Vermögensprüfung: Karenzzeit entfällt, Schonvermögen neu geregelt
  • Wirkung: Antrag wirkt rückwirkend auf den Monatsersten — nicht weiter zurück!
  • Übergang vom Bürgergeld: In der Regel keine Neuantragstellung nötig, automatische Überleitung

Was ändert sich am 1. Juli 2026?

Die Reform bringt einen Bruch in der Antragslogik. Wer den Wechsel aus der laufenden Bürgergeld-Bewilligung heraus erlebt, muss meist keinen kompletten Neuantrag stellen — das Jobcenter prüft die Voraussetzungen automatisch neu. Wer jedoch ab dem 1. Juli 2026 erstmals oder nach einer Unterbrechung Leistungen benötigt, durchläuft das neue Verfahren vollständig. Eine ausführliche Übersicht aller Änderungen finden Sie im Ratgeber Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen sowie im Grundlagenbeitrag Was ist die Neue Grundsicherung 2026?.

Neuerungen im Antragsverfahren

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BereichBürgergeld bis 30.06.2026Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026
Karenzzeit Vermögen12 MonateEntfällt
Schonvermögen Grundbetrag40.000 € (1. Jahr)15.000 € pro Person ab Antrag
Schonvermögen weitere Personenje 15.000 €je 10.000 €
Karenzzeit KdU12 Monate volle ÜbernahmeSofortige Angemessenheitsprüfung
MitwirkungspflichtenSanktion 10/20/30 %Verschärft, schnellere Eskalation
Online-Antragjobcenter.digitalNeues Portal mit Pflicht-Upload
Vorläufige BewilligungMöglichStandard bei unklarer Faktenlage

Wer muss neu beantragen, wer nicht?

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SituationNeuantrag nötig?
Laufender Bürgergeld-Bezug am 30.06.2026Nein — automatische Überleitung
Bürgergeld endet im Juni, Bedarf ab JuliJa — neuer Antrag ab 01.07.2026
Erstantragsteller ab 01.07.2026Ja — neues Antragsformular
Wechsel Bedarfsgemeinschaft (Trennung/Heirat)Ja — geänderter Antrag
Zuzug aus dem AuslandJa — voller Erstantrag
Wechsel von SGB XII (Sozialhilfe)Ja — Antrag beim Jobcenter

Die Antragsformulare 2026

Mit der Reform veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit überarbeitete Formulare. Die wesentlichen Bausteine bleiben, aber drei Anlagen werden umfangreicher.

Hauptantrag und Anlagen im Überblick

  • Hauptantrag (HA) — persönliche Daten, Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage WEP — Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage KdU — Kosten der Unterkunft und Heizung (verschärfte Angemessenheitsprüfung)
  • Anlage VM — Vermögen (deutlich detaillierter als 2025!)
  • Anlage EK — Einkommen
  • Anlage EKS — Selbstständige (bei Bedarf)
  • Anlage HG — Haushaltsgemeinschaft (bei Bedarf)
  • Anlage KAS — Kosten der Krankenversicherung bei freiwilligen Versicherten
  • Anlage MEB — Mehrbedarfe (erstmals als eigene Anlage strukturiert)

Antragsweg: online, persönlich oder per Post

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AntragswegEmpfohlen fürHinweis
Online über das PortalDigital affine AntragstellerSofortige Eingangsbestätigung
Persönlich beim JobcenterErstantragsteller, komplexe FälleTermin online buchen — Wartezeit 2-4 Wochen
Per Post mit EinschreibenSensible Unterlagen, Beweis nötigKopien einreichen, niemals Originale
Formloser AntragNotfall, zur FristwahrungVollständige Unterlagen nachreichen

Die vollständige Unterlagen-Checkliste 2026

Ab Juli 2026 wird die Vermögensprüfung deutlich strenger. Die folgende Liste enthält alles, was Sie für einen vollständigen Erstantrag benötigen — Vollständigkeit beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Persönliche Identifikation

  • Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite, Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Steueridentifikationsnummer aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Sozialversicherungsausweis bzw. Rentenversicherungsnummer

Bedarfsgemeinschaft

  • Geburtsurkunden aller Kinder
  • Heiratsurkunde oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Bei Trennung: Trennungserklärung oder Scheidungsurteil
  • Schulbescheinigungen schulpflichtiger Kinder
  • Unterhaltstitel oder Vereinbarungen

Wohnen und Heizen

  • Vollständiger Mietvertrag mit allen Anlagen
  • 3 letzte Kontoauszüge mit erkennbaren Mietzahlungen
  • Aktuelle Nebenkostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung der letzten 12 Monate
  • Bei Eigentumswohnung: Grundbuchauszug, Kreditverträge, Hausgeldabrechnung
  • Bei Untermiete: Untermietvertrag und Bestätigung des Hauptmieters

Konten und Vermögen (ab 2026 deutlich detaillierter)

  • Lückenlose Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate
  • Alle Sparbücher (auch wenn lange ungenutzt)
  • Festgeld- und Tagesgeldkonten
  • Depot-Auszüge: Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen
  • Bausparverträge mit aktuellem Stand
  • Lebensversicherungen: Rückkaufswert-Bescheinigung
  • Private Rentenversicherungen (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge)
  • Kryptowerte: aktuelle Walletauszüge und Bewertung
  • Immobilien: Grundbuchauszug, Verkehrswertgutachten oder Belege
  • Kraftfahrzeug: Fahrzeugbrief, Marktwert (z. B. Schwacke-Liste)
  • Bargeldbestand (ehrliche Angabe!)

Eine ausführliche Darstellung der neuen Vermögensgrenzen findet sich im Beitrag Vermögen und Schonvermögen 2026.

Einkommen

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Arbeitsvertrag(e) — auch geringfügige Beschäftigung
  • Kündigungsschreiben (falls Arbeitsverhältnis endet)
  • ALG-I-Bescheid (falls vorhanden)
  • Rentenbescheide (Altersrente, Erwerbsminderung, Witwenrente)
  • Kindergeld-Bescheid
  • Unterhaltszahlungen: Vereinbarungen oder Belege
  • Krankengeld-Bescheinigung
  • Elterngeld-Bescheid
  • BAföG- oder Aufstiegs-BAföG-Bescheid (falls relevant)
  • Sonstige Einkünfte: Vermietung, Honorare, Provisionen

Krankenversicherung

  • Versicherungsnachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Beitragsbescheid bei freiwilliger Versicherung
  • Bei privater Versicherung: Tarifübersicht

Bei Selbstständigkeit

  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung Freiberufler
  • Letzte vollständige Steuererklärung mit Bescheid
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten 12 Monate
  • Aktuelle BWA
  • Geschäftskontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Anlage EKS mit Prognose für den Bewilligungszeitraum

Mehrbedarfe und besondere Lebenslagen

  • Mutterpass (bei Schwangerschaft ab 13. SSW)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid über Eingliederungshilfe
  • Ärztliche Atteste für kostenaufwändige Ernährung
  • Pflegeleistungsbescheid (bei pflegenden Angehörigen)
  • Nachweis Alleinerziehung (z. B. Sorgerechtsentscheidung)

Ausländerrechtliche Dokumente (falls relevant)

  • Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, befristeter Titel)
  • Anerkennungsbescheid (für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge)
  • Verpflichtungserklärung (falls erteilt)
  • Nachweis EU-Freizügigkeit

Termin beim Jobcenter — so läuft der Erstantrag

Schritt 1: Termin oder formloser Antrag

Wenn die Hilfebedürftigkeit akut ist, stellen Sie zuerst einen formlosen Antrag — am besten persönlich gegen Eingangsbestätigung oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Mit dem formlosen Antrag sichern Sie sich den Leistungsanspruch ab dem Monatsersten, auch wenn die vollständigen Unterlagen erst später eingereicht werden.

Schritt 2: Vollständige Unterlagen zusammenstellen

Nutzen Sie die obige Checkliste systematisch. Erfahrungsgemäß werden Anträge wegen unvollständiger Vermögensangaben oder fehlender Kontoauszüge am häufigsten zurückgesandt.

Schritt 3: Antragstermin oder Online-Antrag

Beim persönlichen Termin sollten Sie alle Unterlagen geordnet mitbringen (am besten beschriftete Klarsichthüllen pro Bereich). Online laden Sie die Unterlagen als PDF oder Foto hoch — die Dateigrößen sind meist begrenzt.

Schritt 4: Vorläufige Bewilligung

Mit der Reform wird die vorläufige Bewilligung zum Standard, wenn das Einkommen schwankt (Selbstständige, Schichtarbeiter) oder die Vermögensbewertung Zeit braucht. Vorteil: Schnell Geld auf dem Konto. Nachteil: Endgültige Abrechnung am Bewilligungsende — mögliche Nachzahlung oder Rückforderung.

Schritt 5: Bewilligungsbescheid prüfen

Wenn der erste Bescheid eintrifft, prüfen Sie:

  • Stimmen Bewilligungszeitraum und Höhe?
  • Sind alle Mehrbedarfe berücksichtigt?
  • Wird die Bruttokaltmiete vollständig übernommen?
  • Wurde die Vermögensprüfung korrekt durchgeführt?

Bei Fehlern empfiehlt sich ein zügiger Widerspruch beim Jobcenter innerhalb der Monatsfrist.

Wichtige Frist: Antrag im Monat der Bedürftigkeit

Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück — aber nicht weiter. Das bedeutet konkret:

  • Wer am 1. August 2026 hilfebedürftig wird und am 29. August den Antrag stellt, erhält Leistungen ab 1. August.
  • Wer am 1. August 2026 hilfebedürftig wird und erst am 1. September den Antrag stellt, erhält Leistungen erst ab 1. September — der ganze August ist verloren.

Daher: Bei drohender Bedürftigkeit sofort einen formlosen Antrag stellen, auch wenn Unterlagen fehlen. Die Frist wahren ist wichtiger als die Vollständigkeit am Tag eins.

Übergang vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

Wer am 30. Juni 2026 laufenden Bürgergeld-Bezug hat, wird automatisch in das neue System überführt. Das Jobcenter prüft auf der Basis vorhandener Unterlagen, ob die neuen Voraussetzungen (insbesondere die verschärfte Vermögensgrenze) erfüllt sind. In folgenden Fällen kann es zu einer Aufforderung zur Vorlage neuer Unterlagen kommen:

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SituationAufforderung erwartbar?
Vermögen über 15.000 € (Single)Ja — Schonvermögen neu zu prüfen
Vor weniger als 12 Monaten AntragEher nein — Akte aktuell
Selbstständige mit schwankendem EinkommenJa — neue EKS oft verlangt
SchwerbehinderteEher nein — Status bleibt
KdU bisher über AngemessenheitsgrenzeJa — neue Karenzzeit entfällt

Wenn Sie eine Aufforderung erhalten: Innerhalb der gesetzten Frist (meist 2-4 Wochen) reagieren, sonst droht eine vorläufige Einstellung der Leistungen.

Häufige Fehler beim Erstantrag 2026 vermeiden

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FehlerFolgeVermeidung
Kontoauszüge nicht lückenlosRückfragen, Verzögerung 2-4 WochenAlle Konten, alle Tage, alle Seiten
Sparkonten verschwiegenVersuch der Leistungserschleichung — StrafbarkeitAlles angeben, auch ungenutzt
Kryptowerte nicht erwähntAufdeckung über Datenabgleich, RückforderungMit aktueller Bewertung angeben
Original-Dokumente eingereichtVerlustrisikoNur Kopien, niemals Originale
Formloser Antrag vergessenAnspruchsverlust für den MonatBei Bedürftigkeit sofort einreichen
Bewertung des KFZ zu niedrigNachfrage, eventuell AnrechnungRealistischer Marktwert, Quelle nennen
Selbstständige BWA nicht aktuellEKS-Anlage unvollständigMonatlich fortführen, Kopie beilegen

Häufige Fragen

Bekomme ich Grundsicherungsgeld rückwirkend für Mai und Juni 2026?

Nein. Der Antrag wirkt nur bis zum Monatsersten des Antragsmonats zurück. Wer erst am 1. Juli 2026 Antrag stellt, erhält Leistungen frühestens ab Juli — auch wenn die Bedürftigkeit schon früher bestand. Eine Ausnahme bildet der Überprüfungsantrag bei früher rechtswidrig abgelehnten Anträgen (§ 44 SGB X).

Muss ich als Bürgergeld-Bezieher selbst aktiv werden?

In der Regel nein. Das Jobcenter überführt laufende Fälle automatisch in das neue System. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Umstellung, der genauso wie ein normaler Bewilligungsbescheid widerspruchsfähig ist.

Wie streng wird das Vermögen ab Juli 2026 geprüft?

Deutlich strenger als bisher. Die 12-monatige Karenzzeit fällt weg, Schonbeträge sind niedriger. Das Jobcenter darf seit Jahren über das Bundeszentralamt für Steuern Konten- und Vermögensabfragen durchführen — verschwiegene Konten kommen praktisch immer ans Licht.

Was ist mit Lebensversicherungen?

Lebensversicherungen werden mit dem aktuellen Rückkaufswert angerechnet. Riester- und Rürup-Verträge sind als Altersvorsorge in der Regel geschützt, ebenso betriebliche Altersvorsorge, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung 2026?

Bei vollständigen Unterlagen und Online-Antrag rechnen Sie mit 3-6 Wochen. In der Übergangsphase Juli/August 2026 ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen — die Jobcenter müssen Tausende Akten überleiten. Bei Notlage immer Vorschuss schriftlich beantragen.

Kann ich den Antrag auch nach dem Wechsel ändern?

Ja. Bei geänderten Verhältnissen (Geburt, Trennung, Arbeitsaufnahme) müssen Sie die Veränderung unverzüglich mitteilen. Ein neuer Bescheid wird automatisch erlassen, wenn dadurch Leistungen steigen oder sinken.

Fazit

Der Wechsel ins Grundsicherungsgeld am 1. Juli 2026 ist mehr als eine Umbenennung. Wer einen Erstantrag stellt, muss sich auf eine deutlich strengere Vermögensprüfung und verschärfte Mitwirkungspflichten einstellen. Mit unserer Checkliste, einem formlosen Antrag zur Fristwahrung und vollständigen Unterlagen vermeiden Sie die häufigsten Fehler. Wer bereits Bürgergeld bezieht, muss in der Regel nicht selbst aktiv werden — sollte den ersten Umstellungsbescheid aber genau prüfen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Antrag im Monat der Bedürftigkeit stellen — auch formlos
  • Vollständige Unterlagen nach Checkliste vorbereiten
  • Vermögensprüfung 2026 ist deutlich strenger
  • Automatische Überleitung für laufende Bürgergeld-Bezieher
  • Bescheid sorgfältig prüfen und bei Fehlern fristgerecht widersprechen

Weiterführende Informationen

Quellen


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 28. Juni 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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