Mietobergrenzen in Esslingen am Neckar
Landkreis Esslingen (Jobcenter Landkreis Esslingen / Sozialamt)
Landkreis · Stand 1. März 2026
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 668,00 € |
| 2 Personen | 60 m² | 760,00 € |
| 3 Personen | 75 m² | 906,00 € |
| 4 Personen | 90 m² | 1.103,00 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.343,00 € |
| 6 Personen | 120 m² | 1.600,00 € |
| 7 Personen | 135 m² | 1.840,00 € |
Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Esslingen am Neckar.
Kontakt zum Jobcenter
Um die aktuellen Mietobergrenzen für Esslingen am Neckar zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:
Adresse: Uhlandstraße 1, 73734 Esslingen am Neckar
Telefon: 0711 90654-0
Website: https://www.jobcenter-landkreis-esslingen.de
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte basieren auf den Richtlinien des Landkreises Esslingen (Region A) und gelten ab dem 01.08.2023
- Die Werte können je nach individueller Situation variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Landkreises Esslingen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.