Zum Inhalt springen
NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Freiburg im Breisgau

Jobcenter Freiburg (gemeinsame Einrichtung der Stadt Freiburg im Breisgau und der Bundesagentur für Arbeit)

Kreisfreie Stadt · Stand 30. April 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Jobcenter Freiburg (gemeinsame Einrichtung der Stadt Freiburg im Breisgau und der Bundesagentur für Arbeit)

Zum Vergleichen nach rechts wischen

HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person591,75 €
2 Personen739,20 €
3 Personen906,00 €
4 Personen1.091,70 €
5 Personen1.289,40 €
6 Personen1.495,20 €
7 Personen1.701,00 €
8 Personen1.905,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Freiburg im Breisgau.

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Kaltmiete ohne Heizkosten
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten ab dem 1. Januar 2025
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Freiburg

Das Jobcenter Freiburg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Freiburger Arbeitslosenberatung friga e.V..

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Freiburg (Stand: 1. Januar 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.

Weitere Informationen

Unterstützen Sie unsere Arbeit

Unser Portal ist ein gemeinnütziges Angebot und werbefrei. Mit Ihrer Spende sichern Sie kostenfreie Informationen für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Abgewickelt durch PayPal · Kreditkarte, Lastschrift und weitere