Mietobergrenzen in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe / Jobcenter Stadt Karlsruhe
Kreisfreie Stadt · ohne Stand-Angabe
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 558,90 € |
| 2 Personen | 60 m² | 685,80 € |
| 3 Personen | 75 m² | 828,75 € |
| 4 Personen | 90 m² | 994,50 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.138,20 € |
Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Karlsruhe.
Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Nettokaltmiete
- Betriebskosten und Heizkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Karlsruhe festgelegt wurden
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Karlsruhe
Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat mehrere Standorte, die je nach Wohngebiet zuständig sind. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Hauptstandort: Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
- Telefon: 0721 8319-0
- Website: Jobcenter Stadt Karlsruhe
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen (Stand: 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.