Mietobergrenzen in Tübingen
Landkreis Tübingen (Jobcenter Landkreis Tübingen / Sozialamt), Vergleichsraum 1 'Tübingen-Stadt'
Landkreis · Stand 1. Juni 2025
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Nettokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 549,00 € |
| 2 Personen | 60 m² | 689,00 € |
| 3 Personen | 75 m² | 840,00 € |
| 4 Personen | 90 m² | 1.000,00 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.250,00 € |
Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Tübingen.
Kontakt zum Jobcenter
Um die aktuellen Mietobergrenzen für Tübingen zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:
Adresse: Schleifmühleweg 68, 72070 Tübingen
Telefon: 07071 5652-0
Website: https://jobcenter-tuebingen.de
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte basieren auf den Richtlinien des Landkreises Tübingen und gelten ab dem 01.06.2025
- Die Werte können je nach individueller Situation variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Landkreises Tübingen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.