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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Bamberg

Stadt Bamberg (Jobcenter Stadt Bamberg)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. April 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Bamberg (Jobcenter Stadt Bamberg)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²451,00 €
2 Personen65 m²571,50 €
3 Personen75 m²633,00 €
4 Personen90 m²788,50 €
5 Personen105 m²980,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Bamberg.

Besonderheiten des Bamberger Immobilienmarktes

Bamberg ist mit rund 79.000 Einwohnern eine Stadt in Bayern, bekannt für die Altstadt, die zum UNESCO-Welterbe gehört, und die Universität Bamberg. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • UNESCO-Welterbe: Die historische Altstadt prägt auch den Wohnungsmarkt
  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Bamberg viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Die Altstadt ist deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Bamberg

Das Jobcenter Bamberg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg
  • Telefon: 0951 9128-500
  • Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, persönliche Termine nach Vereinbarung
  • Website: jobcenter-stadt-bamberg.de

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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