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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Erlangen

Stadt Erlangen (Jobcenter Erlangen)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. April 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Erlangen (Jobcenter Erlangen)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²583,00 €
2 Personen65 m²708,00 €
3 Personen75 m²843,00 €
4 Personen90 m²983,00 €
5 Personen105 m²1.123,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Erlangen.

Besonderheiten des Erlanger Immobilienmarktes

Erlangen ist mit rund 116.000 Einwohnern eine Universitätsstadt in Bayern, bekannt für die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Siemens AG. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Erlangen viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Kleine Wohneinheiten besonders teuer: Im ersten Halbjahr 2025 erreichte der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen bis 40 m² 6.338 €, mit einer Preissteigerung von 13,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  • Immobilienpreise gestiegen: Im Juni 2025 lag der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen bei 4.390 € (Anstieg von 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr)
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Kontakt zum Jobcenter Erlangen

Das Jobcenter Erlangen ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Wichtig: Bei der Anmietung einer neuen Wohnung sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung das Jobcenter kontaktieren, um die Angemessenheit der Miete prüfen zu lassen.

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Grundmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten ab dem 1. April 2025
  • Bei Neuvermietung: Lassen Sie die Angemessenheit der Miete vor Vertragsunterzeichnung vom Jobcenter prüfen
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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