Mietobergrenzen in Nürnberg
Stadt Nürnberg (Jobcenter Nürnberg-Stadt)
Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2023
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | 515,00 € |
| 2 Personen | 65 m² | 639,00 € |
| 3 Personen | 75 m² | 706,00 € |
| 4 Personen | 90 m² | 863,00 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.065,00 € |
Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Nürnberg.
Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Nürnberg-Stadt festgelegt wurden
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Nürnberg-Stadt
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat mehrere Standorte, die je nach Wohnort und Postleitzahl zuständig sind. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Telefon: 0911 4007-100
- E-Mail: Jobcenter-Nuernberg-Stadt@jobcenter-ge.de
- Website: jobcenter-nuernberg.de
Welcher Standort für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer Postleitzahl ab. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der Beratungsstellen Nürnberg.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Nürnberg-Stadt (Stand: November 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.