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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Regensburg

Stadt Regensburg (Jobcenter Stadt Regensburg)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. März 2026

Angemessene Miete nach Haushaltsgröße — Stadt Regensburg (Jobcenter Stadt Regensburg)

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HaushaltsgrößeWohnflächeMiete
1 Person50 m²552,50 €
2 Personen65 m²682,50 €
3 Personen75 m²781,50 €
4 Personen90 m²941,40 €
5 Personen105 m²1.109,85 €
6 Personen120 m²1.281,60 €
7 Personen135 m²1.447,20 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Regensburg.

Besonderheiten des Regensburger Immobilienmarktes

Regensburg ist mit rund 160.000 Einwohnern eine der größten Städte Bayerns. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • UNESCO-Welterbe: Die Altstadt ist UNESCO-Welterbe und prägt auch den Wohnungsmarkt
  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Regensburg viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Die historische Altstadt ist deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Regensburg zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Jobcenter Regensburg

  • Adresse: Im Gewerbepark D 83, 93059 Regensburg
  • Telefon: 0941 64090-0
  • Öffnungszeiten: Mo-Mi-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Do: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
  • Website: regensburg.de

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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