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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Berlin

Land Berlin (AV-Wohnen)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Land Berlin (AV-Wohnen)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²449,00 €
2 Personen65 m²543,40 €
3 Personen80 m²668,80 €
4 Personen90 m²752,40 €
5 Personen102 m²903,72 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Berlin.

Besonderheiten des Berliner Immobilienmarktes

Berlin ist mit rund 3,7 Millionen Einwohnern die Hauptstadt Deutschlands. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Metropolen-Lage: Als Hauptstadt und Metropole ist Berlin geprägt von hohen Mietpreisen und angespanntem Wohnungsmarkt
  • Bezirks-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Bezirken. Zentrale Bezirke wie Mitte, Charlottenburg oder Prenzlauer Berg sind deutlich teurer als Außenbezirke
  • Hohe Nachfrage: Die Nachfrage nach Wohnraum ist sehr hoch, was die Mieten weiter in die Höhe treibt
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle ist besonders wichtig
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des exzellenten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in Außenbezirken gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage und Bezirk variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für alle Haushaltsgrößen

Kontakt zum Jobcenter Berlin

Berlin hat kein einzelnes zentrales Jobcenter, sondern ein eigenes Jobcenter pro Bezirk. Für detaillierte Informationen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Ihres Bezirks.

Kontaktinformationen nach Bezirk:

Die Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der zwölf Berliner Bezirks-Jobcenter finden Sie auf der Seite Beratungsstellen in Berlin.

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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