Mietobergrenzen in Berlin-Kreuzberg
Land Berlin (AV-Wohnen)
Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2026
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | 449,00 € |
| 2 Personen | 65 m² | 543,40 € |
| 3 Personen | 80 m² | 668,80 € |
| 4 Personen | 90 m² | 752,40 € |
| 5 Personen | 102 m² | 903,72 € |
Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Berlin-Kreuzberg.
Besonderheiten des Berliner Immobilienmarktes
Berlin-Kreuzberg ist ein lebendiger und multikultureller Bezirk im Zentrum Berlins. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Angespannter Wohnungsmarkt: Trotz neuer Bauprojekte bleibt der Wohnungsmarkt in Kreuzberg angespannt
- Hohe Nachfrage: Die zentrale Lage, lebendige Szene und gute Anbindung machen Kreuzberg zu einem sehr begehrten Wohnstandort
- Realität der Mieten: Laut Statistiken leben viele Empfänger der Neuen Grundsicherung in Wohnungen, deren Mieten über den Richtwerten liegen. In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten dennoch vollständig, da kein angemessener Wohnraum verfügbar ist
- Stadtteil-Variationen: Innerhalb von Kreuzberg variieren die Mietpreise erheblich zwischen verschiedenen Straßen und Stadtteilen
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes (U-Bahn, S-Bahn, Bus) sind auch Wohnungen in verschiedenen Teilen des Bezirks gut erreichbar
Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit). In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten auch bei Überschreitungen, wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist.
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte gelten seit dem 1. Oktober 2023 und sind einheitlich für alle Berliner Bezirke
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Adresse: Charlottenstraße 87-90, 10969 Berlin
- Telefon: 030 555544-7300
- E-Mail: Jobcenter-Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg@jobcenter-ge.de
- Website: berlin.de/jobcenter-friedrichshain-kreuzberg
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.