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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Berlin-Steglitz

Land Berlin (AV-Wohnen)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Land Berlin (AV-Wohnen)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²449,00 €
2 Personen65 m²543,40 €
3 Personen80 m²668,80 €
4 Personen90 m²752,40 €
5 Personen102 m²903,72 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Berlin-Steglitz.

Besonderheiten des Berliner Immobilienmarktes

Berlin-Steglitz ist ein Stadtteil im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Südwesten Berlins. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Angespannter Wohnungsmarkt: Trotz neuer Bauprojekte bleibt der Wohnungsmarkt in Steglitz angespannt
  • Hohe Nachfrage: Die zentrale Lage und gute Infrastruktur machen Steglitz zu einem begehrten Wohnstandort
  • Realität der Mieten: Laut Statistiken leben viele Empfänger der Neuen Grundsicherung in Wohnungen, deren Mieten über den Richtwerten liegen. In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten dennoch vollständig, da kein angemessener Wohnraum verfügbar ist
  • Stadtteil-Variationen: Innerhalb von Steglitz variieren die Mietpreise erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes (U-Bahn, S-Bahn, Bus) sind auch Wohnungen in verschiedenen Teilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit). In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten auch bei Überschreitungen, wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist.

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten seit dem 1. Oktober 2023 und sind einheitlich für alle Berliner Bezirke
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen, da Steglitz zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf gehört. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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