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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Hamburg-Harburg

Freie und Hansestadt Hamburg (Jobcenter team.arbeit.hamburg / Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

Kreisfreie Stadt · Stand 28. April 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Freie und Hansestadt Hamburg (Jobcenter team.arbeit.hamburg / Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person574,00 €
2 Personen697,80 €
3 Personen860,25 €
4 Personen1.036,80 €
5 Personen1.480,50 €
6 Personen1.668,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Hamburg-Harburg.

Besonderheiten des Hamburger Immobilienmarktes (Bezirk Harburg)

Harburg ist ein Bezirk im Süden Hamburgs. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Metropolen-Lage: Als Teil Hamburgs ist Harburg geprägt von hohen Mietpreisen, typisch für eine Großstadt, aber tendenziell etwas günstiger als zentralere Bezirke
  • Wachsende Beliebtheit: Harburg erlebt derzeit eine Aufwertung und wird zunehmend beliebter
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen innerhalb Harburgs
  • Hohe Nachfrage: Die Nachfrage nach Wohnraum ist sehr hoch, was die Mieten weiter in die Höhe treibt
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle ist besonders wichtig
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des exzellenten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Hamburg-Harburg

Das Jobcenter Hamburg-Harburg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Am Werder 1, 21073 Hamburg
  • Telefon: 040 24851444
  • Öffnungszeiten: Mo-Di-Do-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Do: 15:30-17:00 Uhr, Mi: geschlossen, persönliche Termine nach Vereinbarung
  • Website: team-arbeit-hamburg.de

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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