Zum Inhalt springen
NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Greifswald

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Landkreis · Stand 1. November 2024

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Landkreis Vorpommern-Greifswald

Zum Vergleichen nach rechts wischen

HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person45 m²422,90 €
2 Personen60 m²477,20 €
3 Personen75 m²661,50 €
4 Personen90 m²885,80 €
5 Personen105 m²1.070,10 €

Quelle: Schlüssiges Konzept des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Greifswald.

Besonderheiten des Greifswalder Immobilienmarktes

Greifswald ist mit rund 59.000 Einwohnern eine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, bekannt als Universitätsstadt an der Ostseeküste. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Greifswald viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Ostseeküste: Die Nähe zur Ostsee macht Greifswald als Wohnort attraktiv
  • Moderate Mieten: Im Vergleich zu größeren Städten in Deutschland sind die Mieten in Greifswald moderater
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und die Nähe zur Universität sind deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Greifswald

Das Jobcenter Greifswald ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Am Gorzberg 10, 17489 Greifswald
  • Telefon: 03834 435-1000
  • Öffnungszeiten: Mo-Di-Do-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Di-Do: 13:30-16:00 Uhr, Do: 13:30-18:00 Uhr, Mi: 8:00-12:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung
  • Website: Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

Unterstützen Sie unsere Arbeit

Unser Portal ist ein gemeinnütziges Angebot und werbefrei. Mit Ihrer Spende sichern Sie kostenfreie Informationen für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Abgewickelt durch PayPal · Kreditkarte, Lastschrift und weitere