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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Lingen

Landkreis Emsland

Landkreis · Stand 1. Januar 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Landkreis Emsland

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²398,00 €
2 Personen60 m²481,00 €
3 Personen75 m²574,00 €
4 Personen85 m²669,00 €
5 Personen95 m²764,00 €
6 Personen105 m²855,00 €
7 Personen115 m²946,00 €
8 Personen125 m²1.037,00 €
9 Personen135 m²1.128,00 €
10 Personen145 m²1.219,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Lingen.

Besonderheiten des Lingener Immobilienmarktes

Lingen ist mit rund 57.000 Einwohnern eine Stadt in Niedersachsen. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Lingen

Das Jobcenter Lingen ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Am Wall Süd 21, 49808 Lingen
  • Telefon: 0591 843-351
  • Öffnungszeiten: Mo-Di-Do: 9:00-16:00 Uhr, Mi-Fr: 9:00-12:30 Uhr, Do: 9:00-17:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung
  • Website: emsland.de

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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