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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Bochum

Stadt Bochum (Jobcenter Bochum)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Juli 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Bochum (Jobcenter Bochum)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²439,25 €
2 Personen65 m²546,26 €
3 Personen80 m²654,88 €
4 Personen95 m²791,16 €
5 Personen110 m²1.001,70 €
6 Personen125 m²1.123,10 €
7 Personen140 m²1.244,50 €
8 Personen155 m²1.365,90 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Bochum.

Besonderheiten des Bochumer Immobilienmarktes

Bochum ist mit rund 360.000 Einwohnern eine der größten Städte im Ruhrgebiet und bekannt als Universitätsstadt. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Bochum viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und die Nähe zur Universität sind deutlich teurer
  • Strukturwandel: Bochum befindet sich im Strukturwandel, was sich auch im Wohnungsmarkt widerspiegelt
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes im Ruhrgebiet sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Bochum

Das Jobcenter Bochum ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Philippstraße 3, 44803 Bochum
  • Telefon: 0234 9363-0
  • Öffnungszeiten: Mo: 8:00-16:00 Uhr, Di-Mi-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Do: 8:00-18:00 Uhr, persönliche Termine nach Vereinbarung
  • Website: jobcenter-bochum.de

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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