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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Bonn

Bundesstadt Bonn (Amt für Soziales und Wohnen)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Juli 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Bundesstadt Bonn (Amt für Soziales und Wohnen)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²642,00 €
2 Personen65 m²842,00 €
3 Personen80 m²986,00 €
4 Personen95 m²1.180,00 €
5 Personen110 m²1.366,00 €
6 Personen125 m²1.569,00 €
7 Personen140 m²1.735,00 €
8 Personen155 m²1.913,00 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Bonn.

Besonderheiten des Bonner Immobilienmarktes

Bonn ist mit rund 330.000 Einwohnern eine der größten Städte in Nordrhein-Westfalen und war ehemalige Bundeshauptstadt. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Höhere Mietpreise: Bonn gehört zu den teureren Städten in NRW, was sich auch in den vergleichsweise höheren Mietobergrenzen widerspiegelt
  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt und ehemalige Bundeshauptstadt zieht Bonn viele Studierende und Beschäftigte an
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und die Nähe zur Universität sind deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in den Außenbezirken gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Bonn

Das Jobcenter Bonn ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Rochusstraße 6, 53123 Bonn
  • Telefon: 0228 8549-0
  • Öffnungszeiten: Mo-Di-Do: 8:00-16:00 Uhr, Mi-Fr: 8:00-12:00 Uhr, persönliche Vorsprachen nur mit Termin
  • Website: jobcenter-bonn.de

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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