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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Essen

Stadt Essen (Jobcenter Essen)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. April 2026

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Essen (Jobcenter Essen)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person482,50 €
2 Personen627,50 €
3 Personen772,00 €
4 Personen917,00 €
5 Personen1.061,50 €
6 Personen1.158,00 €
7 Personen1.254,50 €
8 Personen1.351,00 €
9 Personen1.447,50 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Essen.

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2025 und wurden aufgrund gestiegener kalter Betriebskosten angepasst
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum JobCenter Essen

Das JobCenter Essen verfügt über mehrere Geschäftsstellen im Stadtgebiet. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Erstantrag: Neukundenbereich am Berliner Platz 10, 45127 Essen
  • Telefon: 0201 88-56999
  • Website: Stadt Essen - JobCenter

Eine Übersicht aller Standorte und Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Essen.

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen der Stadt Essen (Stand: 1. Mai 2025). Die Anpassung wurde aufgrund gestiegener kalter Betriebskosten vorgenommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.

Weitere Informationen

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