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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Koblenz

Stadt Koblenz (Jobcenter Stadt Koblenz)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Koblenz (Jobcenter Stadt Koblenz)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²519,00 €
2 Personen60 m²571,80 €
3 Personen80 m²732,80 €
4 Personen90 m²810,90 €
5 Personen105 m²952,35 €
6 Personen120 m²1.088,40 €
7 Personen135 m²1.282,50 €
8 Personen150 m²1.425,00 €

Quelle: Jobcenter des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Koblenz.

Besonderheiten des Koblenzer Immobilienmarktes

Koblenz ist mit rund 115.000 Einwohnern eine der größten Städte in Rheinland-Pfalz. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Rhein- und Moselstellung: Die Lage am Deutschen Eck, wo Rhein und Mosel zusammenfließen, macht Koblenz als Wohnort attraktiv
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen am Fluss sind deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Koblenz zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Jobcenter Koblenz

  • Adresse: Carl-Löhr-Straße 6, 56070 Koblenz
  • Telefon: 0261 579245-780
  • Öffnungszeiten: Mo-Fr: 7:30-12:30 Uhr, persönliche Gespräche nur mit Termin
  • Website: jobcenter-koblenz.de

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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