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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Ludwigshafen am Rhein

Stadt Ludwigshafen am Rhein — gemeinsame Richtlinie RL 22 SGB II des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen

Kreisfreie Stadt · Stand 1. August 2023

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Ludwigshafen am Rhein — gemeinsame Richtlinie RL 22 SGB II des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person471,50 €
2 Personen561,60 €
3 Personen747,20 €
4 Personen841,50 €
5 Personen1.019,55 €
6 Personen1.165,20 €
7 Personen1.310,85 €
8 Personen1.456,50 €
9 Personen1.602,15 €
10 Personen1.747,80 €

Quelle: Schlüssiges Konzept des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Ludwigshafen am Rhein.

Besonderheiten des Ludwigshafener Immobilienmarktes

Ludwigshafen am Rhein ist mit rund 174.000 Einwohnern eine Stadt in Rheinland-Pfalz, bekannt als Standort der BASF SE. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Industriestandort: Als wichtiger Industriestandort prägt die BASF SE auch den Wohnungsmarkt
  • Nähe zu Mannheim: Die Nähe zu Mannheim macht Ludwigshafen auch für Pendler attraktiv
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes und der Nähe zu Mannheim sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Ludwigshafen am Rhein

Das Jobcenter Ludwigshafen am Rhein ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Berliner Straße 23a, 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • Telefon: 0621 59133-0
  • Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, persönliche Termine nach Vereinbarung empfohlen
  • Website: jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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