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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Zweibrücken

Stadt Zweibrücken (Amt für Soziale Leistungen)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2024

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Stadt Zweibrücken (Amt für Soziale Leistungen)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person50 m²401,50 €
2 Personen65 m²460,85 €
3 Personen80 m²520,00 €
4 Personen90 m²608,40 €
5 Personen105 m²732,90 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Zweibrücken.

Besonderheiten des Zweibrücker Immobilienmarktes

Zweibrücken ist mit rund 34.000 Einwohnern eine Stadt in Rheinland-Pfalz. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Moderate Mieten: Im Vergleich zu größeren Städten in Deutschland sind die Mieten in Zweibrücken moderater
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet “angemessene Wohnungsgröße”?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Zweibrücken

Das Jobcenter Zweibrücken ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Landauer Straße 67, 66482 Zweibrücken
  • Telefon: 06332 5686-0
  • Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Di: 13:30-16:00 Uhr, Do: 13:30-18:00 Uhr, persönliche Vorsprachen nur mit Termin
  • Website: Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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