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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mietobergrenzen in Dresden

Landeshauptstadt Dresden (Jobcenter Dresden / Sozialamt Dresden)

Kreisfreie Stadt · Stand 1. Januar 2025

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße — Landeshauptstadt Dresden (Jobcenter Dresden / Sozialamt Dresden)

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HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Person45 m²450,50 €
2 Personen60 m²557,64 €
3 Personen75 m²715,73 €
4 Personen85 m²813,85 €
5 Personen95 m²962,50 €

Quelle: Website des Trägers. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihres Amtes.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Dresden.

Besonderheiten des Dresdner Immobilienmarktes

Dresden ist als Landeshauptstadt Sachsens ein wichtiges Wirtschafts- und Kulturzentrum. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Entwicklungen:

  • Steigende Mieten: Dresden erlebt seit Jahren steigende Mietpreise, was auch zu den erhöhten Mietobergrenzen geführt hat
  • Mietpreisbremse verlängert: Die Mietpreisbremse für Dresden wurde verlängert. Bei Neuvermietungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027
  • Kappungsgrenze: In Dresden dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden, anstatt der regulären 20 Prozent. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2027
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und beliebte Viertel sind deutlich teurer

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Dresden zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Jobcenter Dresden

  • Adresse: Budapester Straße 30, 01069 Dresden
  • Telefon: 0351 4751730
  • Öffnungszeiten: Mo: 8:00-12:00 Uhr, Di: 8:00-18:00 Uhr, Do: 8:00-16:00 Uhr, Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mi: nur mit Termin
  • Website: dresden.de

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen

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