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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Muss ich beim Grundsicherungs-Rechner das Einkommen netto oder brutto angeben?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Bei der Einkommenseingabe im Grundsicherungs-Rechner (gültig ab 01.07.2026) bin ich unsicher, ob das Netto- oder das Bruttoeinkommen gemeint ist.

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Bitte geben Sie Ihr Nettoeinkommen an. Bei der Grundsicherung (SGB XII) wird das bereinigte Nettoeinkommen auf den Bedarf angerechnet — also das Netto abzüglich bestimmter Freibeträge und absetzbarer Posten (z. B. gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, notwendige Werbungskosten, Erwerbstätigen-Freibetrag). Der Rechner nimmt daher das Nettoeinkommen als Ausgangswert und berücksichtigt die pauschalen Absetzungen. Wichtig: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Die rechtsverbindliche Berechnung nimmt Ihr zuständiges Sozialamt anhand Ihrer konkreten Unterlagen vor. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine persönliche Beratung.

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