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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Welche Mehrbedarfe gibt es bei der Grundsicherung?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Ich habe gehört, dass es über den Regelsatz hinaus Zuschläge geben kann. Welche sind das?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Zusätzlich zum Regelsatz können Mehrbedarfe gewährt werden, zum Beispiel: bei Gehbehinderung mit Merkzeichen „G" oder „aG" (17 Prozent des Regelsatzes), für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen, für Alleinerziehende sowie für die dezentrale Warmwassererzeugung. Mehrbedarfe müssen Sie in der Regel gesondert geltend machen und nachweisen — etwa durch eine ärztliche Bescheinigung oder den Schwerbehindertenausweis.

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