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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Grundlagen

Bedarfsgemeinschaft 2026: Wer gehört dazu und wie wird gerechnet?

Bedarfsgemeinschaft einfach erklärt: Definition nach § 7 SGB II, wer dazugehört, Beispiele, WG-Abgrenzung und wie die Grundsicherung berechnet wird.

Lesezeit
8 Min.
Stand der Information
19. August 2026
Verfasst von
Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und füreinander einstehen (§ 7 Abs. 3 SGB II): Partner sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Ihr Einkommen und Vermögen wird bei der Grundsicherung gemeinsam betrachtet — WG-Mitbewohner zählen nicht dazu.

Die Bedarfsgemeinschaft ist damit der zentrale Begriff bei der Grundsicherung: Sie bestimmt, wessen Einkommen und Vermögen zusammengerechnet wird und wie hoch der Gesamtanspruch ist. Dieser Ratgeber erklärt, wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wie sich das auf die Leistungen auswirkt und was bei WGs gilt.

Das Wichtigste in Kürze

Bedarfsgemeinschaft auf einen Blick:

  • Definition: Personen, die zusammenleben und füreinander einstehen (§ 7 Abs. 3 SGB II)
  • Dazu gehören: Partner, eigene Kinder unter 25, Eltern von minderjährigen Kindern
  • Nicht dazu gehören: WG-Mitbewohner, erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen
  • Folge: Einkommen und Vermögen aller BG-Mitglieder werden berücksichtigt
  • Vorteil: Gemeinsamer Bedarf = günstigere Wohnkosten-Aufteilung

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Definition

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) im Sinne von § 7 Absatz 3 SGB II besteht aus Personen, die:

  1. In einem gemeinsamen Haushalt leben
  2. Für den Lebensunterhalt füreinander einstehen
  3. Eine wirtschaftliche Einheit bilden

Abgrenzung zu anderen Begriffen

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BegriffDefinitionBeispiel
BedarfsgemeinschaftPersonen mit gegenseitiger EinstandspflichtEhepaar, Familie
HaushaltsgemeinschaftPersonen im selben Haushalt ohne EinstandspflichtWG-Mitbewohner
WohngemeinschaftReine Zweck-WG ohne BeziehungStudenten-WG

Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?

Automatisch zur BG gehörend

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PersonVoraussetzung
Ehepartner/eingetragener LebenspartnerImmer, wenn zusammenlebend
Partner in eheähnlicher GemeinschaftZusammenleben + “Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft”
Unverheiratete Kinder unter 25Eigener Haushalt oder bei den Eltern
Eltern eines minderjährigen KindesDas hilfebedürftige Kind lebt bei ihnen

Vermutungsregel bei Partnerschaften

Das Jobcenter vermutet eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, wenn:

  • Sie länger als 1 Jahr zusammenleben
  • Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden
  • Sie über Einkommen/Vermögen des anderen verfügen können

Wichtig: Diese Vermutung kann widerlegt werden! Sie müssen dann nachweisen, dass Sie keine Einstandsgemeinschaft bilden.

Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörend

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PersonGrund
WG-MitbewohnerKeine Einstandspflicht
UntermieterReines Mietverhältnis
Kinder ab 25 JahrenEigene BG, auch wenn im Haushalt
Kinder unter 25 mit ausreichendem EinkommenEigene BG (nicht hilfebedürftig)
Eltern volljähriger AntragstellerSeparate BG
Großeltern, GeschwisterKeine gesetzliche Einstandspflicht

Berechnung des Bedarfs in der Bedarfsgemeinschaft

Die Regeln zur Bedarfsgemeinschaft bleiben auch 2026 weitgehend unverändert. Eine ausführliche Erklärung mit vielen Praxisbeispielen bietet Bürgergeld-Hilfe: Bedarfsgemeinschaft erklärt.

Regelsätze nach Bedarfsstufen

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BedarfsstufePersonenkreisRegelsatz 2026
Stufe 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
Stufe 2Volljährige Partner in BG506 € pro Person
Stufe 3Volljährige (18-24) ohne eigenen Haushalt451 €
Stufe 4Jugendliche (14-17 Jahre)471 €
Stufe 5Kinder (6-13 Jahre)390 €
Stufe 6Kinder (0-5 Jahre)357 €

Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern

Bedarfsgemeinschaft:

  • Vater (Stufe 2): 506 €
  • Mutter (Stufe 2): 506 €
  • Kind 8 Jahre (Stufe 5): 390 €
  • Kind 15 Jahre (Stufe 4): 471 €

Regelbedarf gesamt: 1.873 €

Zusätzlich:

  • KdU (z.B.): 800 €
  • Gesamtbedarf: 2.673 €

Einkommensanrechnung

Einkommen wird horizontal verteilt:

  1. Jedes BG-Mitglied deckt zuerst den eigenen Bedarf
  2. Überschüssiges Einkommen wird auf andere BG-Mitglieder verteilt
  3. Kinder haben eigenes Einkommen (Kindergeld, Unterhalt)

Beispiel:

  • Vater verdient 1.500 € brutto (Freibetrag 348 €, Anrechnung 1.152 €)
  • Kindergeld Kind 1: 250 € (beim Kind angerechnet)
  • Kindergeld Kind 2: 250 € (beim Kind angerechnet)

Sonderfall: Wohngemeinschaft (WG)

Wann liegt eine WG vor?

Eine reine Wohngemeinschaft (keine BG) liegt vor, wenn:

  • Keine Paarbeziehung besteht
  • Getrennte Haushaltsführung (eigene Lebensmittel, Kochen)
  • Nur gemeinsame Nutzung von Küche/Bad
  • Eigene Mietverträge oder klare Kostenaufteilung

Nachweis einer WG

Um eine WG nachzuweisen, sollten Sie dokumentieren:

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NachweisBeispiel
Getrennte MietverträgeJeder hat eigenen Vertrag
Separate KontenKeine gemeinsamen Konten
Eigene HaushaltsführungGetrennte Kühlschränke, Einkäufe
KostenaufteilungDokumentierte Nebenkostenabrechnung

Konsequenzen bei WG

Bei anerkannter WG:

  • Jeder ist eigene BG (ggf. mit Partner/Kindern)
  • Regelsatz Stufe 1 (563 €) für jeden Alleinstehenden
  • Anteilige Wohnkosten (pro Kopf oder nach Fläche)
  • Kein gemeinsames Einkommen/Vermögen

Sonderfall: Temporäre Bedarfsgemeinschaft

Definition

Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft entsteht bei:

  • Getrennt lebenden Eltern
  • Kind lebt zeitweise beim anderen Elternteil
  • Mindestens 1/3 der Zeit (ca. 10 Tage/Monat)

Berechnung

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ZeitraumAnspruch
Kind beim BG-MitgliedVoller Kindesregelsatz
Kind beim anderen ElternteilReduzierter Regelsatz (anteilig)

Beispiel: Kind (10 Jahre) ist 10 Tage/Monat beim Vater (BG-Mitglied)

  • 10/30 × 390 € = 130 € zusätzlicher Bedarf

Auswirkungen auf die Leistungshöhe

Vorteile einer Bedarfsgemeinschaft

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VorteilErklärung
Günstigere WohnkostenHöhere Mietobergrenze für mehrere Personen
Economies of ScaleGemeinsame Haushaltskosten günstiger
Mehrbedarf AlleinerziehendeEntfällt nur, wenn Partner da ist

Nachteile einer Bedarfsgemeinschaft

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NachteilErklärung
EinkommensanrechnungPartner-Einkommen mindert Anspruch
VermögensanrechnungVermögen aller BG-Mitglieder zählt
Geringerer Pro-Kopf-Regelsatz506 € statt 563 € pro Partner

Rechenbeispiel: Allein vs. BG

Situation: Zwei Personen, einer verdient 1.500 € netto

Als getrennte Haushalte (2x Stufe 1):

  • Person A: 563 € + 450 € KdU = 1.013 € Bedarf
  • Person B: 1.500 € Einkommen → kein Anspruch
  • Grundsicherung Person A: ca. 1.013 €

Als Bedarfsgemeinschaft (2x Stufe 2):

  • Bedarf: 506 € + 506 € + 600 € KdU = 1.612 €
  • Einkommen Person B: 1.500 € - 348 € Freibetrag = 1.152 € Anrechnung
  • Grundsicherung gesamt: 460 €

Häufige Probleme und Lösungen

Problem 1: Jobcenter nimmt fälschlich BG an

Situation: Zwei Personen wohnen zusammen, sind aber keine Partner.

Lösung:

  • Schriftlich widersprechen
  • Nachweise für reine WG vorlegen
  • Ggf. Widerspruch einlegen

Problem 2: Partner will keine Angaben machen

Situation: Partner verweigert Einkommensauskunft.

Konsequenz: Das Jobcenter kann:

  • Den Antrag ablehnen (mangelnde Mitwirkung)
  • Das Einkommen schätzen (oft zu hoch)

Empfehlung: Partner zur Kooperation bewegen oder Trennung der BG prüfen.

Problem 3: Kind wird 25

Folge: Kind bildet automatisch eigene BG.

  • Eigener Antrag erforderlich
  • Eigenes Schonvermögen nach der Altersstaffel (22-30 Jahre: 7.500 € nach der Karenzzeit)
  • Regelsatz Stufe 1 (563 €) statt Stufe 3 (451 €)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen mit gegenseitiger Einstandspflicht (Partner, Kinder unter 25). Eine Haushaltsgemeinschaft ist nur das Zusammenleben im gleichen Haushalt - z.B. eine WG. Bei einer reinen Haushaltsgemeinschaft wird das Einkommen der anderen nicht angerechnet.

Zählt mein WG-Mitbewohner zur Bedarfsgemeinschaft?

Nein, ein reiner WG-Mitbewohner gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass Sie keine Paarbeziehung haben und getrennte Haushalte führen (eigene Lebensmittel, keine gemeinsamen Finanzen). Sie sollten das dokumentieren können.

Ab wann gilt mein Partner als Teil der Bedarfsgemeinschaft?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gehören immer zur BG. Bei unverheirateten Paaren vermutet das Jobcenter eine Einstehensgemeinschaft, wenn Sie länger als 1 Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben. Diese Vermutung können Sie widerlegen.

Was passiert, wenn mein Kind 25 wird?

Mit 25 Jahren endet die Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Das Kind muss einen eigenen Antrag stellen und bildet eine eigene BG. Der Regelsatz steigt von 451 € (Stufe 3) auf 563 € (Stufe 1), aber es gelten auch eigene Vermögensgrenzen nach der Altersstaffel.

Wie wird das Einkommen in der BG verteilt?

Das Einkommen wird “horizontal” verteilt: Erst deckt jedes BG-Mitglied seinen eigenen Bedarf, dann wird überschüssiges Einkommen auf andere verteilt. Kinder haben eigenes Einkommen (Kindergeld, Unterhalt), das zuerst bei ihnen angerechnet wird.

Kann ich eine Bedarfsgemeinschaft vermeiden?

Nur durch tatsächliche Trennung der Haushalte oder bei Widerlegung der Vermutung einer Einstehensgemeinschaft. Eine “Schein-Trennung” ist nicht zulässig und kann als Betrug gewertet werden. Bei echter WG ohne Beziehung besteht keine BG.

Fazit

Die Bedarfsgemeinschaft bestimmt maßgeblich, wie viel Grundsicherung Sie erhalten. Partner und Kinder unter 25 gehören automatisch dazu, WG-Mitbewohner nicht. Wichtig ist die korrekte Abgrenzung: Bei einer echten WG wird nur Ihr eigenes Einkommen angerechnet.

Unsere Tipps:

  • Dokumentieren Sie WG-Verhältnisse sorgfältig
  • Prüfen Sie Bescheide auf korrekte BG-Zusammensetzung
  • Nutzen Sie Widerspruchsrechte bei falscher BG-Feststellung
  • Lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten

Weiterführende Informationen

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Quellen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: August 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Streitigkeiten über die BG-Zugehörigkeit empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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