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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Hilfe zur Pflege nach SGB XII: Voraussetzungen, Leistungen, Kostenübernahme 2026

Hilfe zur Pflege übernimmt Pflegekosten, wenn Rente und Pflegekasse nicht reichen. Voraussetzungen, Leistungen und Antrag nach SGB XII Kapitel 7 im Überblick.

Lesezeit
4 Min.
Stand der Information
12. Mai 2026
Verfasst von
Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach SGB XII Kapitel 7. Sie greift, wenn pflegebedürftige Menschen die anfallenden Pflegekosten weder aus eigenem Einkommen noch aus den Leistungen der Pflegekasse decken können. Das Sozialamt übernimmt dann den Differenzbetrag — sei es im Pflegeheim oder in der häuslichen Pflege.

Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die

  • pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI sind (in der Regel ab Pflegegrad 1, in der Praxis meist ab Pflegegrad 2),
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und
  • in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Anders als die Pflegekasse zahlt das Sozialamt bedürftigkeitsabhängig: Einkommen und Vermögen werden geprüft, bevor Leistungen bewilligt werden.

Welche Leistungen umfasst Hilfe zur Pflege?

Hilfe zur Pflege ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Pflege-Settings:

  1. Häusliche Pflege — Pflegegeld, ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege.
  2. Teilstationäre Pflege — Tages- und Nachtpflege ergänzend zur häuslichen Versorgung.
  3. Kurzzeitpflege — vorübergehende vollstationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
  4. Vollstationäre Pflege — dauerhafte Versorgung im Pflegeheim, inklusive Eigenanteil.
  5. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 SGB XII.

→ Weiterführend: Pflegeheim-Kosten und Eigenanteil-Übernahme, ambulante und häusliche Pflege beantragen.

Verhältnis zur Pflegeversicherung (SGB XI)

Die Pflegekasse zahlt pauschal nach Pflegegrad — unabhängig vom Einkommen. Sobald aber die tatsächlichen Kosten die SGB-XI-Sätze übersteigen, springt Hilfe zur Pflege ein. Beide Leistungen werden in der Regel kombiniert ausgezahlt: SGB XI deckt den pauschalen Anteil, SGB XII die Lücke.

→ Detailliert: Pflegekasse + Grundsicherung: Wie Leistungen kombiniert werden.

Einkommens- und Vermögensanrechnung

Vor einer Bewilligung prüft das Sozialamt:

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GrößeWert 2026
Vermögensfreibetrag (Einzelperson)10.000 €
Vermögensfreibetrag (Ehepaar)20.000 €
Einkommensgrenze § 85 SGB XII (gestaffelt)abhängig vom Regelsatz
Schonvermögen für Bestattungsvorsorgeangemessen, oft 5.000–10.000 €

Geschütztes Vermögen ist unter anderem:

  • die selbst genutzte angemessene Immobilie,
  • Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe,
  • angemessener Hausrat und ein angemessenes Kfz,
  • Schmuck und Erinnerungsstücke in begrenztem Umfang.

→ Vertieft: Selbstgenutzte Immobilie & Grundsicherung.

Elternunterhalt und Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt das Sozialamt die Kosten ohne Regressforderung an die Kinder.

Diese Grenze gilt pro Kind und bezieht sich auf das jeweilige Steuer-Bruttoeinkommen. Bei Ehegatten der pflegebedürftigen Person greift die normale eheliche Unterhaltspflicht — hier wird Vermögen und Einkommen gemeinsam betrachtet.

Antrag und Verfahrensablauf

  1. Antrag beim örtlichen Sozialamt — formloser Antrag genügt, das Sozialamt sendet anschließend die offiziellen Formulare.
  2. Nachweise einreichen — Renten- und Einkommensbescheide, Vermögensaufstellung, Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse, Heimvertrag oder Pflegevertrag.
  3. Hausbesuch oder ärztliches Gutachten — bei häuslicher Pflege prüft das Sozialamt häufig den Hilfebedarf vor Ort.
  4. Bescheid — die Bewilligung erfolgt in der Regel rückwirkend zum Antragsmonat.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da das Sozialamt nicht rückwirkend vor Antragstellung leistet.

Was ist 2026 neu?

  • Pflegereform 2026: Anhebung der Leistungen für Pflegegrad 2 bis 5 zum 1. Januar 2026, Auswirkungen auf den Eigenanteil.
  • Verlängerter Vermögensschutz in Übergangsfällen, wenn Hilfe zur Pflege erstmals beantragt wird.
  • Digitaler Pflegeantrag flächendeckend in 11 Bundesländern verfügbar.

→ Aktuelle Übersicht: Pflegereform 2026: Auswirkungen auf die Grundsicherung.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege? Anspruch hat, wer pflegebedürftig nach SGB XI ist und die Pflegekosten nicht aus Einkommen und Vermögen tragen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026? Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liegt 2026 im Bundesdurchschnitt zwischen 2.900 und 3.100 Euro monatlich. Die regionale Spreizung ist erheblich.

Welche Vermögensfreibeträge gelten? 10.000 Euro pro Person, 20.000 Euro für Ehepaare. Selbstgenutzte Immobilien, Hausrat und Bestattungsvorsorge sind in der Regel geschützt.

Werden Kinder zum Unterhalt herangezogen? Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro pro Kind. Liegt das Einkommen darunter, bleibt das Kind verschont.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Anspruch hat, wer pflegebedürftig im Sinne von SGB XI ist und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel über einen Pflegegrad nach SGB XI nachgewiesen, in begründeten Einzelfällen genügt auch ein ärztliches Gutachten.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liegt bundesweit im Durchschnitt bei rund 2.900 bis 3.100 Euro monatlich, je nach Bundesland und Pflegestufe. Kommen Sie damit nicht aus, prüft das Sozialamt die Übernahme des verbleibenden Eigenanteils über Hilfe zur Pflege.

Welche Vermögensfreibeträge gelten?

Seit 2023 gilt ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro pro Person. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag. Selbst genutzte Immobilien, angemessener Hausrat und Bestattungsvorsorge werden in der Regel nicht angerechnet.

Werden Kinder zum Unterhalt herangezogen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Liegt das Einkommen darunter, bleiben Kinder vom Unterhaltsrückgriff verschont.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 12. Mai 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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