Seit dem 1. Juli 2026 richtet sich das Schonvermögen in der Neuen Grundsicherung nach dem Lebensalter: Nach Ablauf der sechsmonatigen Karenzzeit sind je nach Alter zwischen 5.000 Euro und 20.000 Euro pro Person geschützt. Diese Seite zeigt die vollständige Tabelle, erklärt die Karenzzeit und listet auf, welches Vermögen unabhängig vom Alter unangetastet bleibt.
Schonvermögen nach Alter: Die Tabelle
Die folgenden Werte gelten nach Ablauf der 6-monatigen Karenzzeit, jeweils pro Person in der Bedarfsgemeinschaft:
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| Altersgruppe | Schonvermögen |
|---|---|
| Bis 21 Jahre | 5.000 € |
| 22-30 Jahre | 7.500 € |
| 31-40 Jahre | 10.000 € |
| 41-50 Jahre | 12.500 € |
| 51-60 Jahre | 15.000 € |
| Ab 61 Jahren | 20.000 € |
Drei Regeln zum Lesen der Tabelle:
- Maßgeblich ist das Alter im jeweiligen Bedarfsmonat. Wer während des Leistungsbezugs eine Altersgrenze überschreitet, profitiert ab dem Folgemonat vom höheren Freibetrag.
- Die Freibeträge der Bedarfsgemeinschaft werden summiert. Die Freibeträge von Kindern kommen der Bedarfsgemeinschaft zugute, soweit die Kinder kein eigenes Vermögen haben.
- Die Staffel gilt für verwertbares Vermögen wie Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher und Wertpapiere. Eigenheim, angemessenes Auto und geförderte Altersvorsorge sind zusätzlich geschützt — Details weiter unten.
Karenzzeit: Die ersten 6 Monate
In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit mit erhöhten Freibeträgen. Erst ab dem siebten Monat greift die Altersstaffel. Die Karenzzeit wurde mit der Reform zum 1. Juli 2026 von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
Alt und neu im Vergleich
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| Bereich | Bürgergeld (bis 30.06.2026) | Neue Grundsicherung (seit 01.07.2026) |
|---|---|---|
| Karenzzeit | 12 Monate | 6 Monate |
| In der Karenzzeit | 40.000 € + 15.000 € je weitere Person | weiterhin erhöhte Freibeträge |
| Nach der Karenzzeit | 15.000 € pro Person, altersunabhängig | 5.000 € bis 20.000 € je nach Alter |
| Zusätzlich geschützt | Eigenheim, Kfz, Riester, Hausrat | unverändert geschützt |
Wer gewinnt, wer verliert? Menschen ab 61 Jahren stehen mit 20.000 Euro besser da als nach altem Recht. Für 51- bis 60-Jährige bleibt es bei 15.000 Euro. Alle Jüngeren dürfen weniger behalten als vorher — am deutlichsten trifft es junge Erwachsene bis 21 mit nur noch 5.000 Euro.
Was unabhängig vom Alter geschützt bleibt
Neben dem altersgestaffelten Schonvermögen bleibt folgendes Vermögen immer unangetastet:
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| Vermögensart | Schutz | Hinweis |
|---|---|---|
| Selbstgenutztes Eigenheim | Vollständig | Angemessene Größe, sonst Härtefallprüfung |
| Angemessenes Auto | Bis ca. 15.000 € | Pro erwerbsfähiger Person |
| Riester-Rente | Vollständig | § 12 Absatz 2 SGB II |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Vollständig | Geförderte Altersvorsorge |
| Betriebliche Altersvorsorge | Vollständig | Wenn unwiderruflich |
| Bestattungsvorsorge | In angemessener Höhe | Zweckgebunden (Treuhand- oder Vorsorgevertrag) |
| Hausrat | Vollständig | Angemessener Umfang |
Zwei Beispielrechnungen
Beispiel 1: 24 Jahre, 6.200 € Erspartes
Für die Altersgruppe 22 bis 30 Jahre sind 7.500 Euro geschützt. 6.200 Euro liegen darunter — das Ersparte bleibt vollständig erhalten, es muss nichts verwertet werden.
Beispiel 2: Familie mit zwei kleinen Kindern, 25.000 € Erspartes
Beide Eltern sind zwischen 31 und 40 Jahre alt (je 10.000 Euro), die Kinder unter 21 (je 5.000 Euro). Zusammen sind 30.000 Euro geschützt. Die Familie liegt mit 25.000 Euro darunter und muss nichts aufbrauchen. Läge das Vermögen bei 35.000 Euro, müssten 5.000 Euro vor dem Leistungsbezug legal verwendet werden — etwa für Schuldentilgung, notwendige Anschaffungen oder geförderte Altersvorsorge.
Vermögen über der Grenze: die legalen Spielräume
Vermögen oberhalb des Schonvermögens muss vor dem Leistungsbezug aufgebraucht werden. Erlaubt sind unter anderem:
- Schulden tilgen — Konsumkredite, Dispokredit, Ratenzahlungen
- Notwendige Anschaffungen — defekte Haushaltsgeräte, Autoreparatur, Brille
- Geförderte Altersvorsorge — Einzahlungen in Riester oder Rürup
- Bestattungsvorsorge — zweckgebundener Vorsorgevertrag
Nicht erlaubt sind Schenkungen kurz vor der Antragstellung (Rückforderung innerhalb von zehn Jahren möglich), Bargeldabhebungen ohne Verwendungsnachweis und Übertragungen auf Konten von Angehörigen ohne wirtschaftlichen Grund. Wer einen ablehnenden Bescheid wegen Vermögensanrechnung erhält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wie viel Vermögen darf ich bei der Grundsicherung behalten?
Das hängt seit dem 1. Juli 2026 von Ihrem Alter ab: nach der Karenzzeit zwischen 5.000 Euro (bis 21 Jahre) und 20.000 Euro (ab 61 Jahren) pro Person. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs gelten erhöhte Freibeträge. Eigenheim, angemessenes Auto und Riester-Rente sind zusätzlich geschützt.
Wie viel Vermögen darf ich mit 30 Jahren haben?
Für die Altersgruppe 22 bis 30 Jahre sind nach der Karenzzeit 7.500 Euro geschützt. Ab dem Monat nach dem 31. Geburtstag steigt der Freibetrag auf 10.000 Euro.
Gilt die Altersstaffel schon?
Ja. Die altersgestaffelten Schonvermögensgrenzen gelten seit dem 1. Juli 2026 mit der Neuen Grundsicherung. Bis zum 30. Juni 2026 galten beim Bürgergeld 15.000 Euro pro Person nach der Karenzzeit, unabhängig vom Alter.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs eine Altersgrenze überschreite?
Maßgeblich ist das Alter im jeweiligen Bedarfsmonat. Wer eine Altersgrenze überschreitet, profitiert ab dem Folgemonat automatisch vom höheren Freibetrag.
Ist mein Auto von der Altersstaffel betroffen?
Nein. Ein angemessenes Auto (Richtwert ca. 15.000 Euro) ist pro erwerbsfähiger Person unabhängig vom Alter geschützt. Bei nachgewiesener beruflicher oder gesundheitlicher Notwendigkeit können auch höhere Werte anerkannt werden. Die Altersstaffel betrifft nur frei verfügbares Vermögen wie Bargeld, Sparguthaben und Wertpapiere.
Wie schütze ich Erspartes über der Grenze legal?
Vermögen darf vor der Antragstellung in geschützte Formen umgewandelt oder legal verwendet werden: Schuldentilgung, notwendige Anschaffungen, Einzahlungen in Riester oder Rürup, zweckgebundene Bestattungsvorsorge. Schenkungen kurz vor der Antragstellung sind dagegen problematisch — sie können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.
Fazit
Seit dem 1. Juli 2026 entscheidet das Lebensalter über die Höhe des Schonvermögens: 5.000 bis 20.000 Euro pro Person nach einer auf sechs Monate verkürzten Karenzzeit. Jüngere Leistungsberechtigte dürfen deutlich weniger behalten als nach altem Recht, Menschen ab 61 Jahren etwas mehr. Unabhängig vom Alter bleiben selbstgenutztes Wohneigentum, ein angemessenes Auto, geförderte Altersvorsorge und zweckgebundene Bestattungsvorsorge geschützt. Wer einen Antrag plant, sollte vorher Bestand aufnehmen und prüfen, welche legalen Spielräume zur Vermögensverwendung bestehen.
Weiterführende Informationen
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Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden Quellen:
- SGB II §§ 12, 12a: Sozialgesetzbuch Zweites Buch
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Reform Neue Grundsicherung
- Bundesagentur für Arbeit: Einkommen und Vermögen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: August 2026.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung im Einzelfall. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren. Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
