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Mietobergrenzen Bergisch Gladbach 2026: Was das Jobcenter zahlt

Mietobergrenzen Bergisch Gladbach 2026: Werte des Jobcenters Rhein-Berg je Gemeindegruppe, Vergleich mit Rhein-Erft-Kreis und Köln, 1,5-fache Grenze.

Lesezeit
7 Min.
Stand der Information
3. Oktober 2026
Verfasst von
Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Bergisch Gladbach liegt direkt östlich von Köln, und das zeigt sich in den Mietobergrenzen: Sie liegen deutlich über denen im Ruhrgebiet. Dieser Ratgeber zeigt die Werte, die das Jobcenter Rhein-Berg für 2026 anwendet, vergleicht sie mit dem Rhein-Erft-Kreis und Köln und erklärt, was seit dem 1. Juli 2026 bei einer zu hohen Miete gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1 Person in Bergisch Gladbach: 620 Euro Bruttokaltmiete
  • Kein einheitlicher Wert für den Kreis: Das Jobcenter Rhein-Berg unterscheidet vier Gemeindegruppen.
  • Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird die tatsächliche Miete übernommen, seit dem 1. Juli 2026 aber höchstens das 1,5-Fache der Grenze, für eine Person in Bergisch Gladbach also 930 Euro.
  • Zuständig: Jobcenter Rhein-Berg

Die Mietobergrenzen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete, also Grundmiete plus kalte Nebenkosten. Die Heizkosten prüft das Jobcenter getrennt.

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HaushaltsgrößeBergisch GladbachLeichlingen, Burscheid, OdenthalKürten, WermelskirchenRösrath, Overath
1 Person620 €540 €510 €610 €
2 Personen820 €680 €650 €760 €
3 Personen1.010 €880 €810 €950 €
4 Personen1.260 €1.060 €950 €1.160 €
5 Personen1.460 €1.260 €1.160 €1.330 €

Quelle: Mietkostenrechner des Jobcenters Rhein-Berg, Werte für das Jahr 2026, abgerufen am 3. Oktober 2026. Ein Gültigkeitsbeginn und die zugrunde gelegte Wohnfläche sind dort nicht genannt. Für sechs bis acht Personen nennt der Rechner weitere Werte. Eine Obergrenze je Quadratmeter weist das Jobcenter nicht aus.

Im Internet kursieren für Bergisch Gladbach ältere Werte. Maßgeblich ist der Rechner des Jobcenters.

Vergleich mit dem Rhein-Erft-Kreis und Köln

Auch der Rhein-Erft-Kreis westlich von Köln unterscheidet nach Vergleichsräumen. Für einige Städte dort und für Köln gelten diese Grenzen (Bruttokaltmiete):

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Stadt1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Bergisch Gladbach620 €820 €1.010 €1.260 €1.460 €
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Hürth670 €870 €1.070 €1.360 €1.530 €
Frechen670 €860 €1.030 €1.300 €1.530 €
Kerpen610 €790 €940 €1.110 €1.360 €
Bergheim580 €750 €910 €1.120 €1.270 €

Quellen: Jobcenter Köln, Übersicht Mietrichtwerte 2026 (Werte seit 1. Januar 2025); Rhein-Erft-Kreis, Angemessenheitsgrenzen nach dem Gutachten „Aktualisierung 2025” vom 1. Dezember 2025. Im Rhein-Erft-Kreis sind bei auffallend niedrigen Heiz- und Warmwasserkosten höhere Werte möglich (Klimabonus).

Mehr Vergleichswerte im Ratgeber Mietobergrenzen in deutschen Großstädten.

Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt

In der Karenzzeit

Im ersten Jahr, für das Sie Leistungen beziehen, gilt eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II). In dieser Zeit wird die tatsächliche Miete übernommen, auch wenn sie über der Grenze liegt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt aber eine Obergrenze: Anerkannt wird höchstens das 1,5-Fache der Grenze (Satz 6). Für Bergisch Gladbach:

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HaushaltsgrößeGrenzeHöchstens in der Karenzzeit (1,5-fach)
1 Person620 €930 €
2 Personen820 €1.230 €
3 Personen1.010 €1.515 €
4 Personen1.260 €1.890 €
5 Personen1.460 €2.190 €

Was darüber liegt, müssen Sie selbst aus dem Regelbedarf bezahlen. In Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und wenn höhere Kosten unabweisbar sind, kann das Jobcenter im Einzelfall mehr anerkennen (Satz 7).

Die Karenzzeit gilt gar nicht, wenn die Miete über dem liegt, was die Mietpreisbremse zulässt, oder über einer Obergrenze je Quadratmeter (Satz 8). Liegt Ihre Miete über der Mietpreisbremse, fordert das Jobcenter Sie auf, den Verstoß gegenüber Ihrem Vermieter zu rügen.

Nach der Karenzzeit

Nach der Karenzzeit wird die volle Miete so lange weiter übernommen, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II). Danach wird nur noch die Miete bis zur Grenze übernommen. Das Jobcenter muss Ihnen vorher mitteilen, dass es Ihre Kosten für zu hoch hält, und wie lange es sie noch übernimmt (§ 22 Abs. 1a SGB II).

Beispiel

Ein Haushalt mit drei Personen in Bergisch Gladbach zahlt 1.100 Euro Bruttokaltmiete, die Grenze liegt bei 1.010 Euro. In der Karenzzeit werden die 1.100 Euro voll übernommen, weil sie unter dem 1,5-Fachen von 1.515 Euro liegen. Nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter zur Senkung auf. Gelingt sie nicht und ist sie zumutbar, werden nach Ablauf der Frist nur noch 1.010 Euro übernommen. Die Werte sind ein Rechenbeispiel, kein Einzelfall.

Umzug

Vor einem Umzug sollten Sie die Zusicherung des Jobcenters einholen, das für die neue Wohnung zuständig ist (§ 22 Abs. 4 SGB II). Bei einem Umzug von Bergisch Gladbach nach Köln ist das das Jobcenter Köln. Höhere als angemessene Kosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn sie vorher schriftlich zugesichert wurden. Eine Mietkaution wird in der Regel als Darlehen übernommen.

Mehr dazu unter Umzug mit Grundsicherung und Darlehen vom Jobcenter.

Häufige Fragen

Gilt im ganzen Rheinisch-Bergischen Kreis derselbe Wert?

Nein. Das Jobcenter Rhein-Berg unterscheidet vier Gruppen: Bergisch Gladbach; Leichlingen, Burscheid und Odenthal; Kürten und Wermelskirchen; Rösrath und Overath.

Was passiert, wenn meine Miete über 620 Euro liegt?

Als alleinstehende Person in Bergisch Gladbach erhalten Sie im ersten Jahr des Leistungsbezugs die tatsächliche Miete, höchstens aber 930 Euro. Nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter Sie auf, die Kosten zu senken, und übernimmt die volle Miete in der Regel noch längstens sechs Monate.

Ist die Karenzzeit seit Juli 2026 abgeschafft?

Nein. Sie gilt weiter, seit dem 1. Juli 2026 aber mit der Obergrenze vom 1,5-Fachen der örtlichen Grenze.

Werden Heizkosten zusätzlich gezahlt?

Ja. Sie sind in der Bruttokaltmiete nicht enthalten und werden getrennt auf ihre Angemessenheit geprüft. Mehr dazu im Ratgeber Heizkosten und Warmwasser.

Kann ich gegen die Mietobergrenze Widerspruch einlegen?

Ja, gegen den Bescheid, der Ihre Miete nicht voll anerkennt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Eine Anleitung finden Sie unter Widerspruch einlegen.

Weiterführende Informationen

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 3. Oktober 2026.


Stand: 3. Oktober 2026. Die verbindlichen Werte erfragen Sie beim Jobcenter Rhein-Berg.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit über die Kosten der Unterkunft hilft eine Sozialberatungsstelle, ein Sozialverband oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 3. Oktober 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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