Brandenburg an der Havel hat einen deutlich günstigeren Wohnungsmarkt als Berlin und Potsdam. Dieser Ratgeber zeigt die Mietobergrenzen, die das Jobcenter Brandenburg an der Havel anwendet, vergleicht sie mit der Umgebung und erklärt, was seit dem 1. Juli 2026 bei einer zu hohen Miete gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- 1 Person: 448,80 Euro Bruttokaltmiete bei 50 m²
- Grundlage: Höchstbeträge des Wohngeldgesetzes plus 10 Prozent Sicherheitszuschlag
- Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird die tatsächliche Miete übernommen, seit dem 1. Juli 2026 aber höchstens das 1,5-Fache der Grenze, für eine Person also 673,20 Euro.
- Zuständig: Jobcenter Brandenburg an der Havel
Die Mietobergrenzen in Brandenburg an der Havel
Das Jobcenter legt als angemessene Bruttokaltmiete den Höchstbetrag nach § 12 des Wohngeldgesetzes für Mietenstufe II zugrunde und schlägt 10 Prozent auf. Dieses Verfahren wenden Jobcenter an, wenn sie die Grenze nicht aus einer eigenen Auswertung des Mietmarkts ableiten.
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| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Wohngeld-Höchstbetrag | Zuschlag 10 % | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | 408,00 € | 40,80 € | 448,80 € |
| 2 Personen | 65 m² | 493,00 € | 49,30 € | 542,30 € |
| 3 Personen | 80 m² | 587,00 € | 58,70 € | 645,70 € |
| 4 Personen | 90 m² | 686,00 € | 68,60 € | 754,60 € |
| 5 Personen | 100 m² | 782,00 € | 78,20 € | 860,20 € |
| jede weitere Person | + 10 m² | 94,00 € | 9,40 € | + 103,40 € |
Quelle: Jobcenter Brandenburg an der Havel, „Informationsblatt zum Wohnungswechsel”, Wohngeldwerte ab 1. Januar 2025, abgerufen am 3. Oktober 2026. Die Wohngeld-Höchstbeträge stimmen mit Anlage 1 zum Wohngeldgesetz überein. Eine Obergrenze je Quadratmeter weist das Jobcenter nicht aus.
Die Heizkosten prüft das Jobcenter getrennt, anhand des bundesweiten Heizspiegels.
Vergleich mit der Umgebung
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| Ort | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Brandenburg an der Havel | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € |
| Premnitz (Havelland, Raum West) | 400,00 € | 490,00 € | 650,00 € | 740,00 € | 870,00 € |
| Potsdam | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € |
| Werder (Havel) (Potsdam-Mittelmark) | 608,00 € | 740,35 € | 868,80 € | 1.069,20 € | siehe unten |
| Berlin | 449,00 € | 543,40 € | 668,80 € | 752,40 € | 903,72 € |
Alle Werte sind Bruttokaltmieten. Quellen und Stand:
- Premnitz: Jobcenter Havelland, gültig ab 1. Januar 2026, Vergleichsraum West (mit Rathenow, Milower Land, Rhinow, Friesack, Nennhausen).
- Potsdam: Landeshauptstadt Potsdam; die Seite nennt kein Gültigkeitsdatum, zuletzt geändert am 3. Juli 2026.
- Werder (Havel): Geschäftsanweisung des Jobcenters Potsdam-Mittelmark, Stand 1. Januar 2026, Planregion 2 (mit Schwielowsee, Beelitz, Michendorf, Seddiner See). Der Landkreis bildet die Grenzen aus Quadratmeterwerten; ab fünf Personen gilt ein Wert von 12,01 Euro je Quadratmeter angemessener Wohnfläche.
- Berlin: Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen), in Kraft seit 1. Januar 2026.
Mehr Vergleichswerte im Ratgeber Mietobergrenzen in deutschen Großstädten.
Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt
In der Karenzzeit
Im ersten Jahr, für das Sie Leistungen beziehen, gilt eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II). In dieser Zeit wird die tatsächliche Miete übernommen, auch wenn sie über der Grenze liegt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt aber eine Obergrenze: Anerkannt wird höchstens das 1,5-Fache der Grenze (Satz 6).
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| Haushaltsgröße | Grenze | Höchstens in der Karenzzeit (1,5-fach) |
|---|---|---|
| 1 Person | 448,80 € | 673,20 € |
| 2 Personen | 542,30 € | 813,45 € |
| 3 Personen | 645,70 € | 968,55 € |
| 4 Personen | 754,60 € | 1.131,90 € |
| 5 Personen | 860,20 € | 1.290,30 € |
Was darüber liegt, müssen Sie selbst aus dem Regelbedarf bezahlen. In Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und wenn höhere Kosten unabweisbar sind, kann das Jobcenter im Einzelfall mehr anerkennen (Satz 7).
Die Karenzzeit gilt gar nicht, wenn die Miete über einer Obergrenze je Quadratmeter liegt, die der kommunale Träger festgelegt hat, oder über dem, was die Mietpreisbremse zulässt (Satz 8).
Nach der Karenzzeit
Nach der Karenzzeit wird die volle Miete so lange weiter übernommen, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II). Danach wird nur noch die Miete bis zur Grenze übernommen. Das Jobcenter muss Ihnen vorher mitteilen, dass es Ihre Kosten für zu hoch hält, und wie lange es sie noch übernimmt (§ 22 Abs. 1a SGB II).
Beispiel
Ein Haushalt mit vier Personen zahlt 780 Euro Bruttokaltmiete, die Grenze liegt bei 754,60 Euro. In der Karenzzeit werden die 780 Euro voll übernommen, weil sie unter dem 1,5-Fachen von 1.131,90 Euro liegen. Nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter zur Senkung auf. Gelingt sie nicht und ist sie zumutbar, werden nach Ablauf der Frist nur noch 754,60 Euro übernommen. Die Werte sind ein Rechenbeispiel, kein Einzelfall.
Umzug nach Potsdam oder Berlin
Ein Umzug in eine andere Stadt ist möglich. Vor dem Mietvertrag sollten Sie die Zusicherung des Jobcenters einholen, das für die neue Wohnung zuständig ist (§ 22 Abs. 4 SGB II). Dort gelten dann dessen Grenzen. Höhere als angemessene Kosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn sie vorher schriftlich zugesichert wurden.
Mehr dazu unter Umzug mit Grundsicherung.
Häufige Fragen
Warum richtet sich die Grenze nach dem Wohngeld?
Das Jobcenter Brandenburg an der Havel legt die Höchstbeträge des Wohngeldgesetzes zugrunde und schlägt 10 Prozent auf. So verfahren Jobcenter nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wenn keine eigene Auswertung des örtlichen Mietmarkts vorliegt.
Was passiert, wenn meine Miete über 448,80 Euro liegt?
Als alleinstehende Person erhalten Sie im ersten Jahr des Leistungsbezugs die tatsächliche Miete, höchstens aber 673,20 Euro. Nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter Sie auf, die Kosten zu senken, und übernimmt die volle Miete in der Regel noch längstens sechs Monate.
Ist die Karenzzeit seit Juli 2026 abgeschafft?
Nein. Sie gilt weiter, seit dem 1. Juli 2026 aber mit der Obergrenze vom 1,5-Fachen der örtlichen Grenze.
Werden Heizkosten zusätzlich übernommen?
Ja. Sie sind in der Bruttokaltmiete nicht enthalten und werden getrennt geprüft. Mehr dazu im Ratgeber Heizkosten und Warmwasser.
Kann ich gegen die Mietobergrenze Widerspruch einlegen?
Ja, gegen den Bescheid, der Ihre Miete nicht voll anerkennt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Eine Anleitung finden Sie unter Widerspruch einlegen.
Weiterführende Informationen
- Mietobergrenzen in deutschen Großstädten im Vergleich
- Kosten der Unterkunft (KdU) 2026
- Umzug mit Grundsicherung
- Heizkosten und Warmwasser
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 3. Oktober 2026.
- Jobcenter Brandenburg an der Havel: Informationsblatt zum Wohnungswechsel
- Jobcenter Havelland: Information zu den Kosten der Unterkunft und Heizung
- Landeshauptstadt Potsdam: Kosten der Unterkunft
- Landkreis Potsdam-Mittelmark: Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Stand 1. Januar 2026
- Berlin: AV-Wohnen, Anlage 1
- § 22 SGB II: Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Stand: 3. Oktober 2026. Die verbindlichen Werte erfragen Sie beim Jobcenter Brandenburg an der Havel.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit über die Kosten der Unterkunft hilft eine Sozialberatungsstelle, ein Sozialverband oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 3. Oktober 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
