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Mietobergrenzen 2026: Angemessene Miete in deutschen Großstädten

Mietobergrenzen 2026 aus den amtlichen Richtlinien von 14 Großstädten: Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße, mit Stand und Quelle je Stadt.

Lesezeit
11 Min.
Stand der Information
3. Oktober 2026
Verfasst von
Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Wie viel Miete das Jobcenter übernimmt, legt jede Stadt selbst fest. Die Unterschiede sind groß: Für eine alleinstehende Person liegt die Grenze in München bei 911 Euro, in Leipzig bei rund 358 Euro. Dieser Ratgeber stellt die Werte von 14 Großstädten zusammen, jeweils aus der amtlichen Richtlinie der Stadt oder des Jobcenters, mit Stand und Quelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine bundesweite Grenze: Jede Stadt und jeder Kreis legt eigene Werte fest.
  • Basis ist meist die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten ohne Heizung. Stuttgart nennt stattdessen eine Grenze für die Kaltmiete.
  • Die Werte ändern sich regelmäßig. Maßgeblich ist immer die Richtlinie, die bei Ihrem Jobcenter gerade gilt.
  • Seit 1. Juli 2026 wird in der Karenzzeit höchstens das 1,5-Fache der Grenze übernommen (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Übersicht: Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Alle Werte gelten für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und wurden am 3. Oktober 2026 an der amtlichen Quelle abgerufen.

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Stadt1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 PersonenStand
München911 €1.108 €1.286 €1.569 €1.939 €seit 1. Januar 2026
Frankfurt786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €Mietspiegel 2024
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €seit 1. Januar 2025
Hamburg574,00 €697,80 €860,25 €1.036,80 €1.480,50 €seit 28. April 2026
Düsseldorf565 €654 €803 €1.038 €1.363 €1. Juli 2026
Hannover499 €634 €755 €901 €1.022 €seit 1. Juli 2026
Essen499,00 €649,00 €798,50 €948,50 €1.098,00 €seit 1. September 2026
Dresden450,50 €557,64 €715,73 €813,85 €962,50 €2025 und 2026
Berlin449,00 €543,40 €668,80 €752,40 €903,72 €AV-Wohnen 2026
Gelsenkirchen424 €525 €636 €787 €928 €Gutachten 2024
Leipzig357,62 €466,30 €602,60 €689,67 €802,48 €seit 1. Dezember 2025

Stuttgart, Bremen und Dortmund stehen nicht in der Tabelle, weil ihre Werte nicht vergleichbar oder nicht eindeutig belegt sind. Sie folgen weiter unten.

Was die 1,5-fache Grenze in der Karenzzeit bedeutet

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs übernimmt das Jobcenter die tatsächliche Miete, seit dem 1. Juli 2026 aber höchstens das 1,5-Fache der Grenze. Für eine alleinstehende Person ergibt das:

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StadtGrenze 1 PersonHöchstens in der Karenzzeit (1,5-fach)
München911,00 €1.366,50 €
Frankfurt786,00 €1.179,00 €
Köln677,00 €1.015,50 €
Hamburg574,00 €861,00 €
Düsseldorf565,00 €847,50 €
Hannover499,00 €748,50 €
Essen499,00 €748,50 €
Dresden450,50 €675,75 €
Berlin449,00 €673,50 €
Gelsenkirchen424,00 €636,00 €
Leipzig357,62 €536,43 €

Was darüber liegt, müssen Sie selbst aus dem Regelbedarf bezahlen. Nach der Karenzzeit gilt wieder die einfache Grenze. Mehr dazu im Ratgeber Kosten der Unterkunft (KdU) 2026.

Die Städte im Einzelnen

München

Grenzen bei Wohnflächen bis 50, 65, 75, 90 und 105 m². Stand 1. Januar 2026. Eine Obergrenze je Quadratmeter hat die Stadt nicht festgelegt.

Frankfurt am Main

Wohnflächen bis 50 m² für eine Person, bis 60, 75, 87 und 99 m² für zwei bis fünf Personen. Die Übersicht des Jobcenters beruht auf dem Mietspiegel 2024 und nennt kein Gültigkeitsdatum. Fragen Sie deshalb beim Jobcenter nach, ob sie noch aktuell ist.

Köln

Wohnflächen 50, 65, 80, 95 und 110 m². Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2025; die Übersicht des Jobcenters für 2026 bestätigt sie.

Hamburg

Die Werte stammen aus der Fachanweisung zu § 22 SGB II und schließen Wasser ein. In einigen Stadtteilen und Lebenslagen sind Zuschläge möglich. Die Fachanweisung nennt Wohnflächen von 50, 60, 75, 90 und 105 m² als Höchstwerte, die Mietgrenze selbst hängt aber nicht an der Fläche.

Düsseldorf

Düsseldorf unterscheidet zwischen Neuanmietung und bestehender Wohnung. Die Tabelle nennt die Werte für eine Neuanmietung. Für eine Wohnung, in der Sie bereits wohnen, gelten höhere Werte: 622, 719, 883, 1.142 und 1.499 Euro. Das Jobcenter gibt die Werte über einen Mietkostenrechner aus und bezeichnet sie als unverbindlich.

Hannover

Werte der Landeshauptstadt, seit 1. Juli 2026. Wohnflächen 50, 60, 75 und 85 m², je weitere Person 10 m² mehr. Zusätzlich gibt es einen Energiebonus je Quadratmeter für energetisch gute Wohnungen. Für die Umlandkommunen der Region Hannover gelten eigene Werte.

Essen

Seit 1. September 2026 auf Grundlage eines neuen schlüssigen Konzepts. Für barrierearmen Wohnraum gelten höhere Werte: 582, 757, 931,50, 1.106 und 1.280,50 Euro.

Dresden

Gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Wohnflächen 45, 60, 75, 85 und 95 m². Ab 2027 sind neue Werte zu erwarten.

Berlin

Die Richtwerte stehen in der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen), die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Wohnflächen 50, 65, 80, 90 und 102 m². Möglich sind ein Klimabonus für energetisch sanierte Wohnungen, ein Zuschlag von 20 Prozent bei drohender Wohnungslosigkeit oder häuslicher Gewalt und ein Zuschlag von 10 Prozent in Härtefällen. Für Sozialwohnungen gelten eigene Richtwerte.

Gelsenkirchen

Wohnflächen 50, 65, 80, 95 und 110 m². Die Werte beruhen auf einem Gutachten von Oktober 2024. Die Stadt hat zum 1. Januar 2026 einen neuen Mietspiegel beschlossen; eine Anpassung der Grenzen ist deshalb möglich.

Leipzig

Stand 1. Dezember 2025. Wohnflächen 45, 60, 75, 85 und 95 m². Für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und dem Merkzeichen aG oder Bl gelten größere Wohnflächen und höhere Grenzen.

Sonderfälle: Stuttgart, Bremen, Dortmund

Stuttgart: Grenze für die Kaltmiete

Stuttgart nennt keine Bruttokaltmiete, sondern eine Obergrenze für die Kaltmiete. Die kalten Nebenkosten werden zusätzlich geprüft. Die Werte sind deshalb nicht mit der Tabelle oben vergleichbar.

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PersonenWohnfläche (Orientierung)Kaltmiete
145 m²563 €
260 m²665 €
375 m²788 €
490 m²940 €
5105 m²1.104 €

Stand: Mietobergrenzen 2025/2026 der Landeshauptstadt Stuttgart.

Bremen: zwei verschiedene Werte

Für die Stadt Bremen nennen das Jobcenter und die geltende Verwaltungsanweisung unterschiedliche Beträge. Die Angaben des Jobcenters liegen etwa 5 Prozent höher:

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PersonenJobcenter Bremen (Stand März 2026)Verwaltungsanweisung (seit Juni 2025)
1568 €539 €
2593 €563 €
3731 €696 €
4833 €791 €
51.027 €974 €

Welcher Wert für Sie gilt, steht in Ihrem Bescheid. Fragen Sie im Zweifel beim Jobcenter nach.

Dortmund: Werte nur für das Sozialamt veröffentlicht

Die Stadt Dortmund veröffentlicht ihre Grenzen für die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII): 610, 740, 910, 1.110 und 1.340 Euro Bruttokaltmiete für einen bis fünf Personen. Eine Fassung für das Jobcenter ist nicht veröffentlicht.

Dortmund ist außerdem die einzige der 14 Städte mit einer ausdrücklichen Obergrenze je Quadratmeter: Die Nettokaltmiete darf 12,39 Euro je m² nicht überschreiten. Liegt die Miete darüber, gibt es seit dem 1. Juli 2026 keine Karenzzeit, in der die tatsächliche Miete übernommen wird (§ 35 Abs. 1 Satz 9 SGB XII, für das Jobcenter § 22 Abs. 1 Satz 8 SGB II).

Wie die Grenzen festgelegt werden

Die Städte ermitteln ihre Grenzen aus dem örtlichen Mietmarkt, meist über ein sogenanntes schlüssiges Konzept, also eine Auswertung von Mietspiegeln, Mietdatenbanken oder eigenen Erhebungen (§ 22c Abs. 1 SGB II). Die Wohnfläche richtet sich nach den Regeln zur sozialen Wohnraumförderung des jeweiligen Bundeslandes.

Entscheidend ist am Ende die Bruttokaltmiete, nicht die Fläche allein. Eine etwas größere, aber günstige Wohnung kann angemessen sein. Wie das Konzept geprüft wird und was gilt, wenn es fehlt, erklärt der Ratgeber Kosten der Unterkunft (KdU) 2026.

Was tun, wenn Ihre Miete über der Grenze liegt?

  1. Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird die tatsächliche Miete übernommen, höchstens aber das 1,5-Fache der Grenze (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 6 SGB II).
  2. Mitteilung: Das Jobcenter muss Ihnen mitteilen, dass Ihre Kosten über der Grenze liegen, und wie lange es sie noch übernimmt (§ 22 Abs. 1a SGB II).
  3. Kostensenkung: Nach der Karenzzeit wird die volle Miete so lange weiter übernommen, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  4. Danach: Übernommen wird nur noch die Miete bis zur Grenze.

Möglichkeiten, die Kosten zu senken, sind ein Umzug, Untervermietung mit Erlaubnis des Vermieters oder eine Einigung mit dem Vermieter. Vor einem Umzug holen Sie die Zusicherung des Jobcenters ein (§ 22 Abs. 4 SGB II). Gegen einen Bescheid, der Ihre Miete nicht voll anerkennt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Eine Anleitung finden Sie unter Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Mietobergrenze?

Nein. Jede Stadt und jeder Kreis legt eigene Werte fest. Für eine alleinstehende Person reichen sie unter den hier verglichenen Städten von rund 358 Euro in Leipzig bis 911 Euro in München.

Sind Heizkosten in den Grenzen enthalten?

Nein. Die Grenzen gelten für die Bruttokaltmiete. Heizkosten werden zusätzlich übernommen, soweit sie angemessen sind, und getrennt geprüft.

Warum weichen die Werte von anderen Seiten ab?

Die Städte passen ihre Grenzen regelmäßig an, manche jährlich, manche alle zwei Jahre. Viele Seiten im Internet führen veraltete Zahlen. Maßgeblich ist immer die Richtlinie, die Ihr Jobcenter gerade anwendet.

Wie finde ich die Grenze für meinen Wohnort?

Fragen Sie beim Jobcenter nach oder sehen Sie auf dessen Internetseite nach. Für weitere Städte und Kreise finden Sie Werte unter Mietobergrenzen nach Region.

Gilt das auch für die Grundsicherung im Alter?

Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Sozialamt zuständig. Die meisten Städte wenden dort dieselben Grenzen an, verpflichtend ist das aber nicht. Fragen Sie beim Sozialamt nach.

Weiterführende Informationen

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 3. Oktober 2026.

Stand: 3. Oktober 2026. Die Städte passen ihre Grenzen regelmäßig an. Die verbindlichen Werte erfragen Sie bei Ihrem Jobcenter.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit über die Kosten der Unterkunft hilft eine Sozialberatungsstelle, ein Sozialverband oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 3. Oktober 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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