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Schonvermögen 2026: Was zählt als Vermögen, was bleibt geschützt?

Was zählt bei der Grundsicherung als Vermögen? Anrechnung, Schonvermögen seit Juli 2026, Auto, Eigenheim, Altersvorsorge und Erbschaft — kompakt erklärt.

Lesezeit
7 Min.
Stand der Information
19. August 2026
Verfasst von
Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Wer Grundsicherung beantragt, muss zuerst eigenes Vermögen einsetzen — aber nicht jedes. Dieser Ratgeber erklärt, was das Amt überhaupt als Vermögen anrechnet, welche Grenzen seit dem 1. Juli 2026 gelten und welche Vermögensarten vollständig geschützt bleiben: vom selbstgenutzten Eigenheim über das Auto bis zur Riester-Rente.

Das Wichtigste in Kürze

Vermögen bei der Grundsicherung — Stand seit 1. Juli 2026:

  • Karenzzeit: In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gelten erhöhte Freibeträge
  • Danach: altersgestaffeltes Schonvermögen von 5.000 € bis 20.000 € pro Person
  • Immer geschützt: selbstgenutztes Eigenheim, angemessenes Auto, Riester- und Rürup-Rente, unwiderrufliche Betriebsrente, Hausrat, zweckgebundene Bestattungsvorsorge
  • Angerechnet werden: Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, Rückkaufswerte, vermietete Immobilien

Was zählt als Vermögen?

Vermögen, das angerechnet wird

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VermögensartAngerechnet
BargeldJa, vollständig
GirokontenJa, Guthaben über Freibetrag
Sparbücher/TagesgeldJa, vollständig
Aktien/Fonds/ETFsJa, aktueller Kurswert
KryptowährungenJa, aktueller Kurs
LebensversicherungenJa, Rückkaufswert
BausparverträgeJa, aktueller Wert
Immobilien (vermietet)Ja, Verkehrswert
WertgegenständeJa, wenn über normalem Umfang

Vermögen, das NICHT angerechnet wird

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VermögensartBegründung
Selbstgenutztes EigenheimGrundbedürfnis Wohnen
Angemessenes AutoMobilität für Arbeitssuche
Riester-RenteStaatlich geförderte Altersvorsorge (§ 12 Abs. 2 SGB II)
Rürup-Rente (Basisrente)Geförderte Altersvorsorge
Betriebsrente (unwiderruflich)Altersvorsorge
BestattungsvorsorgeZweckgebunden, angemessene Höhe
HausratGrundbedürfnis
Notwendige ArbeitsgeräteFür Selbstständige

Welche Grenzen gelten seit dem 1. Juli 2026?

Mit der Neuen Grundsicherung wurde die Karenzzeit von zwölf auf sechs Monate verkürzt. In dieser Zeit gelten erhöhte Freibeträge. Danach greift ein altersgestaffeltes Schonvermögen pro Person in der Bedarfsgemeinschaft:

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AltersgruppeSchonvermögen nach der Karenzzeit
Bis 21 Jahre5.000 €
22-30 Jahre7.500 €
31-40 Jahre10.000 €
41-50 Jahre12.500 €
51-60 Jahre15.000 €
Ab 61 Jahren20.000 €

Maßgeblich ist das Alter im jeweiligen Bedarfsmonat; die Freibeträge aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden summiert. Bis zum 30. Juni 2026 galten beim Bürgergeld noch 15.000 € pro Person nach einer zwölfmonatigen Karenzzeit — für die alte Rechtslage siehe den Ratgeber auf Bürgergeld-Hilfe: Vermögen und Schonvermögen.

Sonderfälle im Detail

Auto und Grundsicherung

Wann ist ein Auto angemessen?

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KriteriumRichtwert
WertBis ca. 15.000 €
AnzahlEin Auto pro erwerbsfähiger Person
ZustandFunktionsfähig, nicht luxuriös

Höherwertiges Auto:

  • Über 15.000 €: Kann zur Verwertung aufgefordert werden
  • Ausnahme: Benötigt für Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen
  • Tipp: Dokumentieren Sie schriftlich, warum Sie das Auto brauchen

Selbstgenutztes Wohneigentum

Angemessene Größe:

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HaushaltstypAngemessene Wohnfläche (Haus)Angemessene Wohnfläche (Wohnung)
1 Personca. 90 m²ca. 80 m²
2 Personenca. 110 m²ca. 100 m²
3 Personenca. 130 m²ca. 110 m²
4+ Personen+ 20 m² pro weitere Person+ 20 m² pro weitere Person

Bei unangemessener Größe:

  • Keine sofortige Verwertung
  • Prüfung von Alternativen (Vermietung von Teilen)
  • Härtefallprüfung möglich

Altersvorsorge

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AltersvorsorgeSchutzstatus
Riester-RenteVollständig geschützt (§ 12 Abs. 2 SGB II)
Rürup-RenteVollständig geschützt
Betriebliche AV (unwiderruflich)Geschützt
Private LebensversicherungRückkaufswert wird angerechnet; Schutz nur mit Verwertungsausschluss
Aktien-Depot für das AlterWird angerechnet (kein Schutz)

Tipp: Geförderte Altersvorsorge (Riester/Rürup) genießt besonderen Schutz.

Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge bleibt geschützt, wenn sie zweckgebunden ist (Treuhandvertrag, Bestattervorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung mit Verfügungsbeschränkung) und eine angemessene Höhe hat — Maßstab sind die regional ortsüblichen Beerdigungskosten, meist 5.000 € bis 10.000 €.

Erbschaften während des Leistungsbezugs

Erbschaften während des Grundsicherungsbezugs werden als Einkommen behandelt:

  • Einmalig: Anrechnung im Zuflussmonat als Einkommen
  • Bei großen Beträgen: Verteilung auf 6 Monate möglich
  • Ausnahme: Angemessene Bestattungskosten können abgezogen werden

Handlungsempfehlungen

Vor dem Antrag

  1. Vermögen prüfen: Listen Sie alle Vermögenswerte auf
  2. Freibeträge berechnen: Liegen Sie unter oder über Ihrer Altersgrenze?
  3. Geschütztes Vermögen identifizieren: Auto, Eigenheim, Riester
  4. Dokumentation vorbereiten: Kontoauszüge, Versicherungswerte

Bei Vermögen über der Grenze

Legale Möglichkeiten:

  • Schulden tilgen: Kredite, Dispokredite abzahlen
  • Notwendige Anschaffungen: Waschmaschine, Möbel, Kleidung
  • Riester-Einzahlungen: Bis zur Fördergrenze
  • Reparaturen: Auto, Wohnung
  • Bestattungsvorsorge: zweckgebundenen Vorsorgevertrag abschließen

NICHT erlaubt:

  • Vermögen verschweigen (Sozialbetrug)
  • Schenkungen kurz vor dem Antrag (Rückforderung innerhalb von 10 Jahren möglich)
  • Bargeld abheben und aufbrauchen ohne Nachweis

Wer einen ablehnenden Bescheid wegen Vermögensanrechnung erhält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Bei größeren Vermögensbewegungen vor der Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Beratung durch eine Sozialberatungsstelle.

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung haben?

Seit dem 1. Juli 2026 hängt die Grenze vom Alter ab: In der sechsmonatigen Karenzzeit gelten erhöhte Freibeträge, danach sind je nach Lebensalter 5.000 € bis 20.000 € pro Person geschützt. Zusätzlich bleiben Eigenheim, angemessenes Auto und geförderte Altersvorsorge unangetastet.

Wird mein Auto angerechnet?

Ein angemessenes Auto (bis ca. 15.000 € Wert) pro erwerbsfähiger Person ist geschützt und wird nicht angerechnet. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann eine Verwertung verlangt werden, außer Sie benötigen es nachweislich für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen.

Muss ich mein Eigenheim verkaufen?

Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist geschützt. Bei einem Haus gelten ca. 130 m² für eine vierköpfige Familie als angemessen. Größere Objekte werden geprüft, aber nicht automatisch zur Verwertung herangezogen. Es gibt Härtefallregelungen.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge?

Riester-Rente und Rürup-Rente sind vollständig geschützt (§ 12 Abs. 2 SGB II). Betriebliche Altersvorsorge ist geschützt, wenn sie unwiderruflich ist. Private Lebensversicherungen werden mit ihrem Rückkaufswert angerechnet. Ein normales Aktien-Depot für das Alter genießt keinen besonderen Schutz.

Gilt die Altersstaffelung beim Schonvermögen schon?

Ja. Seit dem 1. Juli 2026 gilt mit der Neuen Grundsicherung das altersgestaffelte Schonvermögen von 5.000 € bis 20.000 € pro Person nach der sechsmonatigen Karenzzeit. Bis zum 30. Juni 2026 galten beim Bürgergeld 15.000 € pro Person, unabhängig vom Alter.

Was ist mit Erbschaften?

Erbschaften während des Leistungsbezugs werden als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet. Bei größeren Beträgen kann eine Verteilung auf bis zu 6 Monate erfolgen. Kosten für eine angemessene Bestattung können abgezogen werden.

Fazit

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen verwertbarem und geschütztem Vermögen: Bargeld, Kontoguthaben und Wertpapiere zählen bis zur altersabhängigen Grenze — Eigenheim, angemessenes Auto, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und zweckgebundene Bestattungsvorsorge bleiben außen vor. Wer einen Antrag plant, sollte vorher den eigenen Bestand aufnehmen und legale Spielräume zur Vermögensverwendung nutzen.

Unser Rat:

  • Nehmen Sie vor dem Antrag eine vollständige Vermögensaufstellung vor
  • Prüfen Sie, welche Werte geschützt sind, bevor Sie etwas verkaufen
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Sozialberatungsstelle beraten

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: August 2026.


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung im Einzelfall. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren. Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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