Wer Grundsicherung beantragt, muss zuerst eigenes Vermögen einsetzen — aber nicht jedes. Dieser Ratgeber erklärt, was das Amt überhaupt als Vermögen anrechnet, welche Grenzen seit dem 1. Juli 2026 gelten und welche Vermögensarten vollständig geschützt bleiben: vom selbstgenutzten Eigenheim über das Auto bis zur Riester-Rente.
Das Wichtigste in Kürze
Vermögen bei der Grundsicherung — Stand seit 1. Juli 2026:
- Karenzzeit: In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gelten erhöhte Freibeträge
- Danach: altersgestaffeltes Schonvermögen von 5.000 € bis 20.000 € pro Person
- Immer geschützt: selbstgenutztes Eigenheim, angemessenes Auto, Riester- und Rürup-Rente, unwiderrufliche Betriebsrente, Hausrat, zweckgebundene Bestattungsvorsorge
- Angerechnet werden: Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, Rückkaufswerte, vermietete Immobilien
Was zählt als Vermögen?
Vermögen, das angerechnet wird
Zum Vergleichen nach rechts wischen
| Vermögensart | Angerechnet |
|---|---|
| Bargeld | Ja, vollständig |
| Girokonten | Ja, Guthaben über Freibetrag |
| Sparbücher/Tagesgeld | Ja, vollständig |
| Aktien/Fonds/ETFs | Ja, aktueller Kurswert |
| Kryptowährungen | Ja, aktueller Kurs |
| Lebensversicherungen | Ja, Rückkaufswert |
| Bausparverträge | Ja, aktueller Wert |
| Immobilien (vermietet) | Ja, Verkehrswert |
| Wertgegenstände | Ja, wenn über normalem Umfang |
Vermögen, das NICHT angerechnet wird
Zum Vergleichen nach rechts wischen
| Vermögensart | Begründung |
|---|---|
| Selbstgenutztes Eigenheim | Grundbedürfnis Wohnen |
| Angemessenes Auto | Mobilität für Arbeitssuche |
| Riester-Rente | Staatlich geförderte Altersvorsorge (§ 12 Abs. 2 SGB II) |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Geförderte Altersvorsorge |
| Betriebsrente (unwiderruflich) | Altersvorsorge |
| Bestattungsvorsorge | Zweckgebunden, angemessene Höhe |
| Hausrat | Grundbedürfnis |
| Notwendige Arbeitsgeräte | Für Selbstständige |
Welche Grenzen gelten seit dem 1. Juli 2026?
Mit der Neuen Grundsicherung wurde die Karenzzeit von zwölf auf sechs Monate verkürzt. In dieser Zeit gelten erhöhte Freibeträge. Danach greift ein altersgestaffeltes Schonvermögen pro Person in der Bedarfsgemeinschaft:
Zum Vergleichen nach rechts wischen
| Altersgruppe | Schonvermögen nach der Karenzzeit |
|---|---|
| Bis 21 Jahre | 5.000 € |
| 22-30 Jahre | 7.500 € |
| 31-40 Jahre | 10.000 € |
| 41-50 Jahre | 12.500 € |
| 51-60 Jahre | 15.000 € |
| Ab 61 Jahren | 20.000 € |
Maßgeblich ist das Alter im jeweiligen Bedarfsmonat; die Freibeträge aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden summiert. Bis zum 30. Juni 2026 galten beim Bürgergeld noch 15.000 € pro Person nach einer zwölfmonatigen Karenzzeit — für die alte Rechtslage siehe den Ratgeber auf Bürgergeld-Hilfe: Vermögen und Schonvermögen.
Sonderfälle im Detail
Auto und Grundsicherung
Wann ist ein Auto angemessen?
Zum Vergleichen nach rechts wischen
| Kriterium | Richtwert |
|---|---|
| Wert | Bis ca. 15.000 € |
| Anzahl | Ein Auto pro erwerbsfähiger Person |
| Zustand | Funktionsfähig, nicht luxuriös |
Höherwertiges Auto:
- Über 15.000 €: Kann zur Verwertung aufgefordert werden
- Ausnahme: Benötigt für Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen
- Tipp: Dokumentieren Sie schriftlich, warum Sie das Auto brauchen
Selbstgenutztes Wohneigentum
Angemessene Größe:
Zum Vergleichen nach rechts wischen
| Haushaltstyp | Angemessene Wohnfläche (Haus) | Angemessene Wohnfläche (Wohnung) |
|---|---|---|
| 1 Person | ca. 90 m² | ca. 80 m² |
| 2 Personen | ca. 110 m² | ca. 100 m² |
| 3 Personen | ca. 130 m² | ca. 110 m² |
| 4+ Personen | + 20 m² pro weitere Person | + 20 m² pro weitere Person |
Bei unangemessener Größe:
- Keine sofortige Verwertung
- Prüfung von Alternativen (Vermietung von Teilen)
- Härtefallprüfung möglich
Altersvorsorge
Zum Vergleichen nach rechts wischen
| Altersvorsorge | Schutzstatus |
|---|---|
| Riester-Rente | Vollständig geschützt (§ 12 Abs. 2 SGB II) |
| Rürup-Rente | Vollständig geschützt |
| Betriebliche AV (unwiderruflich) | Geschützt |
| Private Lebensversicherung | Rückkaufswert wird angerechnet; Schutz nur mit Verwertungsausschluss |
| Aktien-Depot für das Alter | Wird angerechnet (kein Schutz) |
Tipp: Geförderte Altersvorsorge (Riester/Rürup) genießt besonderen Schutz.
Bestattungsvorsorge
Eine Bestattungsvorsorge bleibt geschützt, wenn sie zweckgebunden ist (Treuhandvertrag, Bestattervorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung mit Verfügungsbeschränkung) und eine angemessene Höhe hat — Maßstab sind die regional ortsüblichen Beerdigungskosten, meist 5.000 € bis 10.000 €.
Erbschaften während des Leistungsbezugs
Erbschaften während des Grundsicherungsbezugs werden als Einkommen behandelt:
- Einmalig: Anrechnung im Zuflussmonat als Einkommen
- Bei großen Beträgen: Verteilung auf 6 Monate möglich
- Ausnahme: Angemessene Bestattungskosten können abgezogen werden
Handlungsempfehlungen
Vor dem Antrag
- Vermögen prüfen: Listen Sie alle Vermögenswerte auf
- Freibeträge berechnen: Liegen Sie unter oder über Ihrer Altersgrenze?
- Geschütztes Vermögen identifizieren: Auto, Eigenheim, Riester
- Dokumentation vorbereiten: Kontoauszüge, Versicherungswerte
Bei Vermögen über der Grenze
Legale Möglichkeiten:
- Schulden tilgen: Kredite, Dispokredite abzahlen
- Notwendige Anschaffungen: Waschmaschine, Möbel, Kleidung
- Riester-Einzahlungen: Bis zur Fördergrenze
- Reparaturen: Auto, Wohnung
- Bestattungsvorsorge: zweckgebundenen Vorsorgevertrag abschließen
NICHT erlaubt:
- Vermögen verschweigen (Sozialbetrug)
- Schenkungen kurz vor dem Antrag (Rückforderung innerhalb von 10 Jahren möglich)
- Bargeld abheben und aufbrauchen ohne Nachweis
Wer einen ablehnenden Bescheid wegen Vermögensanrechnung erhält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Bei größeren Vermögensbewegungen vor der Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Beratung durch eine Sozialberatungsstelle.
Häufige Fragen
Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung haben?
Seit dem 1. Juli 2026 hängt die Grenze vom Alter ab: In der sechsmonatigen Karenzzeit gelten erhöhte Freibeträge, danach sind je nach Lebensalter 5.000 € bis 20.000 € pro Person geschützt. Zusätzlich bleiben Eigenheim, angemessenes Auto und geförderte Altersvorsorge unangetastet.
Wird mein Auto angerechnet?
Ein angemessenes Auto (bis ca. 15.000 € Wert) pro erwerbsfähiger Person ist geschützt und wird nicht angerechnet. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann eine Verwertung verlangt werden, außer Sie benötigen es nachweislich für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen.
Muss ich mein Eigenheim verkaufen?
Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist geschützt. Bei einem Haus gelten ca. 130 m² für eine vierköpfige Familie als angemessen. Größere Objekte werden geprüft, aber nicht automatisch zur Verwertung herangezogen. Es gibt Härtefallregelungen.
Was passiert mit meiner Altersvorsorge?
Riester-Rente und Rürup-Rente sind vollständig geschützt (§ 12 Abs. 2 SGB II). Betriebliche Altersvorsorge ist geschützt, wenn sie unwiderruflich ist. Private Lebensversicherungen werden mit ihrem Rückkaufswert angerechnet. Ein normales Aktien-Depot für das Alter genießt keinen besonderen Schutz.
Gilt die Altersstaffelung beim Schonvermögen schon?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 gilt mit der Neuen Grundsicherung das altersgestaffelte Schonvermögen von 5.000 € bis 20.000 € pro Person nach der sechsmonatigen Karenzzeit. Bis zum 30. Juni 2026 galten beim Bürgergeld 15.000 € pro Person, unabhängig vom Alter.
Was ist mit Erbschaften?
Erbschaften während des Leistungsbezugs werden als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet. Bei größeren Beträgen kann eine Verteilung auf bis zu 6 Monate erfolgen. Kosten für eine angemessene Bestattung können abgezogen werden.
Fazit
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen verwertbarem und geschütztem Vermögen: Bargeld, Kontoguthaben und Wertpapiere zählen bis zur altersabhängigen Grenze — Eigenheim, angemessenes Auto, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und zweckgebundene Bestattungsvorsorge bleiben außen vor. Wer einen Antrag plant, sollte vorher den eigenen Bestand aufnehmen und legale Spielräume zur Vermögensverwendung nutzen.
Unser Rat:
- Nehmen Sie vor dem Antrag eine vollständige Vermögensaufstellung vor
- Prüfen Sie, welche Werte geschützt sind, bevor Sie etwas verkaufen
- Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Sozialberatungsstelle beraten
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen
- Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt
- Lohnt sich Arbeiten 2026?
- Beratungsstellen finden
Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- SGB II § 12: Sozialgesetzbuch Zweites Buch
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung
- Bundesagentur für Arbeit: Einkommen und Vermögen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: August 2026.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung im Einzelfall. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren. Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
