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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026 für eine alleinstehende Person?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Mit welchem monatlichen Regelsatz kann ich als alleinstehende Person 2026 rechnen?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) 563 Euro im Monat. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe. Für zusammenlebende Paare gilt je Person ein niedrigerer Satz (Regelbedarfsstufe 2). Der Regelsatz deckt den notwendigen Lebensunterhalt ab — etwa Ernährung, Kleidung, Strom und Körperpflege.

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