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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Wird mein Erspartes bei der Grundsicherung angerechnet?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Ich habe etwas auf dem Sparbuch. Muss ich das erst aufbrauchen, bevor ich Grundsicherung bekomme?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Ein bestimmtes Schonvermögen bleibt anrechnungsfrei — aktuell bis zu 10.000 Euro pro Person (bei Paaren entsprechend mehr). Vermögen darüber hinaus müssen Sie grundsätzlich zunächst einsetzen, bevor Grundsicherung gezahlt wird. Nicht angerechnet werden unter anderem angemessener Hausrat und ein angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück. Bewahren Sie Nachweise zu Ihrem Vermögen auf — das Sozialamt prüft dies im Einzelfall.

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