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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Zählt mein selbst bewohntes Eigenheim als Vermögen?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Ich besitze ein kleines Haus, das ich selbst bewohne. Muss ich es verkaufen, um Grundsicherung zu erhalten?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Ein angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine angemessene Eigentumswohnung gilt als geschütztes Vermögen und muss in der Regel nicht verwertet (verkauft) werden. Ob die Immobilie „angemessen" ist, richtet sich unter anderem nach Wohnfläche, Grundstücksgröße und Personenzahl. Größere oder vermietete Objekte können dagegen als verwertbares Vermögen berücksichtigt werden. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch das Sozialamt.

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