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Politik

Regelsätze Grundsicherung 2026: Bedarfsstufen & Mehrbedarfe

Alle Regelsätze der Grundsicherung 2026: Bedarfsstufen 1–6, Mehrbedarfe, Kinder-Regelsätze, Besitzschutz nach Nullrunde. Mit Beispielrechnungen.

Lesezeit
4 Min.
Stand der Information
20. August 2026
Verfasst von
Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Zum 1. Januar 2026 gelten unveränderte Regelsätze gegenüber 2025 — die sogenannte Nullrunde, gekoppelt mit einem Besitzschutz für Bestandsfälle. Diese Übersicht fasst alle Bedarfsstufen, Mehrbedarfe und relevanten Beträge in einer kompakten Tabelle zusammen.

Die sechs Bedarfsstufen im SGB XII

Der Regelbedarf wird nach Lebenssituation in sechs Stufen unterteilt:

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StufeLebenssituationRegelsatz 2026
1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
2Erwachsene Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
3Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern oder in Einrichtungen451 €
4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
5Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
6Kinder unter 6 Jahren357 €

Was bedeutet Nullrunde 2026?

Der Regelsatz wird gemäß § 28 SGB XII jährlich angepasst — auf Basis eines Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung. Für 2026 ergab die Berechnung eine Anpassung von 0 % — daher der Begriff Nullrunde.

Begründung der Nullrunde

  • Rückläufige Inflation im relevanten Bemessungszeitraum (Mitte 2024 bis Mitte 2025).
  • Bereits die zweite Nullrunde in Folge: Der Regelsatz wurde zuletzt 2024 angehoben und ist seither unverändert — auch 2025 fiel die Anpassung auf 0 % aus.
  • Statistische Glättung über mehrere Jahre verhindert sprunghafte Anpassungen.

Besitzschutz für Bestandsfälle

Auch wenn die Nullrunde formal keine Kürzung darstellt, gilt für alle laufenden Grundsicherungs-Bezieher ein Besitzschutz: Der bisherige Regelsatz wird nicht abgesenkt, auch wenn die rechnerische Anpassung unter dem Vorjahres-Wert läge.

Mehrbedarfe im Überblick

Zusätzlich zum Regelsatz gibt es Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII:

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MehrbedarfVoraussetzungHöhe (% des Regelsatzes)
SchwerbehinderungMerkzeichen G17 %
Alleinerziehend (1 Kind <7 oder ≥2 Kinder <16)Alleinsorge36 %
Alleinerziehend (pro Kind ab 7)Alleinsorge12 % je Kind, max. 60 %
SchwangerschaftAb 13. SSW17 %
Kostenaufwändige ErnährungÄrztliches Attest10–30 % je Diagnose
Dezentrale WarmwasserversorgungKein zentraler Warmwasser-AnschlussTabelle nach Bedarfsstufe

Beispielrechnungen 2026

Beispiel 1: Alleinstehende Rentnerin mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G):

Regelsatz Stufe 1:           563,00 €
Mehrbedarf Schwerbehinderung: 95,71 €
Summe Regelsatz + Mehrbedarf: 658,71 €
+ Kosten der Unterkunft (KdU): individuell

Beispiel 2: Schwangere Alleinerziehende mit 4-jährigem Kind:

Regelsatz Mutter (Stufe 1):       563,00 €
Mehrbedarf Schwangerschaft (17 %): 95,71 €
Mehrbedarf Alleinerziehend (36 %):202,68 €
Regelsatz Kind (Stufe 6):         357,00 €
Summe Regelbedarf + Mehrbedarfe: 1.218,39 €
+ Kosten der Unterkunft (KdU):    individuell

Dezentrale Warmwasserversorgung

Wenn die Wohnung kein zentrales Warmwasser hat (Elektroboiler, Durchlauferhitzer), wird ein zusätzlicher Mehrbedarf nach § 30 Abs. 7 SGB XII gewährt:

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BedarfsstufeMehrbedarf Warmwasser 2026
Stufe 112,95 €
Stufe 211,64 €
Stufe 310,37 €
Stufe 41,98 €
Stufe 51,64 €
Stufe 60,79 €

Diese Beträge gleichen die zusätzlichen Stromkosten für die Warmwasserbereitung aus, die nicht über die KdU abgedeckt sind.

Was sich 2026 sonst ändert

  • Schonvermögen Pflegeheim: 10.000 € pro Person, 20.000 € pro Ehepaar — unverändert.
  • Schonvermögen bei Heimeinzug mit erweiterter Karenzzeit von 2 Jahren.
  • Bildung und Teilhabe-Paket: Schulbedarfspauschale 195 € im 1. Halbjahr, 130 € im 2. Halbjahr.
  • Sozialtarif Telekom: weiterhin 6,99 €/Monat, optional erweiterbar.

→ Detaillierter: Pflegereform 2026: Auswirkungen auf die Grundsicherung. → Hintergrund: Energiepreisbremse Grundsicherung 2026.

Was bedeutet das in der Praxis?

Wer in 2026 erstmals Grundsicherung beantragt:

  • Erhält den vollen Regelsatz seiner Bedarfsstufe ohne Abschläge.
  • Profitiert vom Besitzschutz, falls eine Folgereform den Regelsatz kürzen sollte.
  • Kann bei berechtigten Mehrbedarfen den Pflichtanteil seines Bedarfs erheblich erhöhen.

Wer bereits Grundsicherung bezieht:

  • Erhält unverändert den Regelsatz aus 2025.
  • Sollte prüfen, ob bislang alle Mehrbedarfe geltend gemacht sind.
  • Kann bei Erkrankungen oder Lebensänderungen einen Folgeantrag auf neue Mehrbedarfe stellen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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