Am 6. Juli hat das Bundeskabinett beschlossen, das Wohngeld zu kürzen. Am 10. August hat der Sozialverband VdK eine Umfrage vorgelegt, nach der 62 Prozent der Befragten genau das ablehnen. Dazwischen steht eine Zahl, die in der Debatte kaum vorkommt: Nach der eigenen Rechnung der Bundesregierung wechseln rund 163.000 Haushalte vom Wohngeld in die Grundsicherung. Der Bund spart hier nichts, er schiebt Menschen von einem Schalter zum nächsten und nennt es Haushaltskonsolidierung.
Drei Griffe in eine Leistung
Der Entwurf trägt den Namen „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes”. Das Bundesbauministerium hat ihn am 24. Juni als Referentenentwurf vorgelegt, am 29. Juni die Verbände angehört, am 6. Juli ging er durchs Kabinett. Gelten soll er ab dem 1. Januar 2027.
Gekürzt wird an drei Stellen. Erstens setzt der Entwurf die turnusmäßige Fortschreibung zum 1. Januar 2027 aus. Das Wohngeld wird also nicht an Mieten und Preise angepasst; die nächste Anpassung käme nach Darstellung des SoVD erst 2029. Zweitens wird die Heizkostenkomponente halbiert. Drittens wird die Wohngeldformel geändert, über den Koeffizienten C — ein Buchstabe, der niemandem etwas sagt und für jeden Haushalt weniger Geld bedeutet.
Was die Halbierung bei den Heizkosten heißt, lässt sich am Gesetz ablesen. § 12 Absatz 6 WoGG hebt für einen Einpersonenhaushalt die zu berücksichtigende Miete derzeit um 110,40 Euro im Monat an. Darin stecken 96 Euro dauerhafte Heizkostenkomponente und 14,40 Euro für die CO2-Bepreisung. Wird der dauerhafte Teil halbiert, sinkt die Rechenbasis um 48 Euro im Monat. Das ausgezahlte Wohngeld sinkt um einen Teil davon, weil es nach einer Formel ermittelt wird. Es sinkt aber, und zwar bei Menschen, die auch heute schon jeden Heizkostenabschlag im Kopf haben.
Zusammen soll das 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 einsparen und ab 2028 zwei Milliarden jährlich. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz könnte rund ein Drittel der Wohngeldhaushalte den Anspruch ganz verlieren. Ende 2024 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,242 Millionen Haushalte Wohngeld.
Die Ersparnis, die keine ist
Jetzt kommt der Teil, den die Bundesregierung selbst ausgerechnet hat und der in keiner Pressemitteilung oben steht. Nach diesen Berechnungen, die der SoVD in seiner Stellungnahme vom 26. Juni zitiert, werden künftig rund 74.000 Haushalte auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein und weitere 89.000 Haushalte auf Leistungen nach dem SGB XII. Macht rund 163.000 Haushalte, die aus dem Wohngeld in die Grundsicherungssysteme wechseln.
Damit ist die Sache im Kern erledigt. Das Wohngeld ist die Leistung, die Menschen aus der Grundsicherung heraushält. Man bezieht es zum eigenen Einkommen, man bleibt Mieter mit eigenem Geld, es gibt keine Bedarfsgemeinschaft und keine Vermögensprüfung. Genau diese Vorbeugung wird jetzt zusammengestrichen — und die Regierung weiß, wohin die Leute dann gehen. Sie hat es in ihrem eigenen Entwurf beziffert.
Wer das eine Ersparnis nennt, rechnet eine Spalte und lässt die andere weg.
Wohin Sie dann müssen
Die beiden Systeme schließen sich aus. § 7 WoGG sagt es klar: Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II bezieht oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, und wessen Unterkunftskosten dort berücksichtigt sind, bekommt kein Wohngeld. Sie fallen also nicht weich, Sie wechseln das System.
Wohin, hängt davon ab, wer Sie sind. Wer erwerbsfähig ist, landet beim Jobcenter im SGB II. Dort gelten seit dem 1. Juli 2026 die verschärften Regeln der neuen Grundsicherung, auch bei den Kosten der Unterkunft. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, landet beim Sozialhilfeträger, also beim Sozialamt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Das ist ein anderes Amt, ein anderes Buch und ein anderer Antrag. Verwechseln Sie das nicht, und lassen Sie es sich auch nicht verwechseln.
Dass die zweite Gruppe die größere ist, überrascht nicht: 89.000 der 163.000 Haushalte gehen ins SGB XII. Nach Angaben des SoVD besteht rund die Hälfte aller Wohngeldhaushalte aus Rentnern. Für sie bedeutet der Wechsel: Vermögen wird geprüft, Einkommen wird angerechnet, und aus einem Zuschuss zur Miete wird eine Prüfung der gesamten Lebensverhältnisse. Wie das im Einzelnen läuft, steht in unserem Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und in der Anleitung zur Antragstellung. Was das Amt bei der Miete anerkennt und was nicht, erklärt der Ratgeber zu den Kosten der Unterkunft.
Die Mehrheit ist dagegen, der Ausschuss nicht
Die Umfrage, die der VdK am 10. August veröffentlicht hat, stammt von YouGov, befragt wurden 2.341 Personen vom 24. bis 27. Juli. 62 Prozent lehnen Kürzungen beim Wohngeld ab, 34 Prozent entschieden. 80 Prozent rechnen mit mehr Mietschulden, 77 Prozent mit Umzügen in ungeeignete Wohnungen, 63 Prozent mit mehr Wohnungslosigkeit. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte dazu: „Die Menschen in Deutschland sehen sehr kritisch, was politisch offenbar in Kauf genommen wird.”
Im Bundestag hat das bislang nichts bewirkt. Am 8. Juli lehnte der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zwei Anträge gegen die Kürzung ab: einen der Linken (Drucksache 21/6363) und einen der Grünen (Drucksache 21/6339). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, die AfD enthielt sich.
Was jetzt zu tun ist
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten, beide können den Entwurf ändern. Wer betroffen ist, kann sich an den eigenen Wahlkreisabgeordneten wenden; die Sozialverbände sammeln weiter Stellungnahmen.
Für Ihren laufenden Bezug gilt Ruhe: Wohngeld soll nach § 25 Absatz 1 WoGG für zwölf Monate bewilligt werden. Ein Bescheid, der heute läuft, wird nicht mitten im Bewilligungszeitraum von einem Gesetz überholt, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Kommt später ein Bescheid, der Ihnen weniger oder gar kein Wohngeld mehr zuspricht, prüfen Sie ihn. Gegen einen Wohngeldbescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 70 Absatz 1 VwGO). Über Wohngeld entscheiden die Verwaltungsgerichte, nicht die Sozialgerichte — maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid. Und wenn der Anspruch tatsächlich wegfällt, stellen Sie den Antrag auf Grundsicherung sofort, nicht erst im Folgemonat: Geleistet wird ab Antragstellung, nicht rückwirkend für die Zeit davor.
Ein Staat, der eine vorbeugende Leistung streicht und die Folgekosten in ein anderes Buch schreibt, hat nicht gespart. Er hat nur dafür gesorgt, dass 163.000 Haushalte künftig beim Amt sitzen statt bei sich zu Hause mit einem Zuschuss zur Miete.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 12. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
