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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

bekomme ich Grundsicherung im Alter

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Meine Frau hat in Deutschland nie gearbeitet und wird die Regelaltersgrenze im Dezember 2026 erreichen! Bekommt sie Grundsicherung im Alter?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Dass Ihre Frau in Deutschland nie gearbeitet hat, schließt die Grundsicherung im Alter nicht aus. Sie setzt keine Beitragsjahre und keine eigene Rente voraus. Voraussetzungen sind nach § 41 SGB XII der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland, das Erreichen der Regelaltersgrenze und Hilfebedürftigkeit. Zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter. Ob Ihre Frau tatsächlich etwas bekommt, hängt vor allem von Ihrem gemeinsamen Haushalt ab. Bei Eheleuten zählen Einkommen und Vermögen beider (§ 43 Absatz 1 SGB XII). Ihre eigene Rente oder Ihr Lohn wird also mit angerechnet. Vermögen ist bis 10.000 Euro je volljährige Person geschützt. Das Einkommen Ihrer Kinder spielt dagegen erst ab 100.000 Euro im Jahr eine Rolle (§ 94 Absatz 1a SGB XII). Drei Punkte sollten Sie vorher klären: 1. Eigene Rentenansprüche: Hat Ihre Frau in Deutschland Kinder erzogen, können Kindererziehungszeiten eine kleine eigene Rente begründen. Auch Zeiten im Ausland können zählen. Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zeigt das. Die Rente wird zuerst beantragt und dann auf die Grundsicherung angerechnet. 2. Aufenthaltsstatus: Ist Ihre Frau keine deutsche Staatsangehörige, hängt der Anspruch auch von ihrem Aufenthaltsrecht ab (§ 23 SGB XII). Mögliche Folgen für die Aufenthaltserlaubnis klären Sie am besten vorher bei einer Migrationsberatung. 3. Antrag: Die Grundsicherung im Alter gibt es nur auf Antrag. Er wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird (§ 44 Absatz 2 SGB XII). Stellen Sie ihn deshalb spätestens im Dezember 2026. Der nächste Schritt ist der Antrag beim Sozialamt Ihres Wohnorts, zusammen mit Nachweisen über das Einkommen und Vermögen von Ihnen beiden. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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