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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

was ist mit grundsteuer und gebäudeversicherung

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

muss das selbst bezahlt werden

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Nein, in der Regel nicht. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung lebt, kann Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung als Kosten der Unterkunft geltend machen (§ 35 SGB XII). Für Eigentümer zählen dazu die laufenden Lasten des selbst bewohnten Wohneigentums – neben Grundsteuer und Gebäudeversicherung etwa auch Schuldzinsen, Müllabfuhr, Wasser und Schornsteinfeger. Die Tilgung eines Kredits gehört dagegen grundsätzlich nicht dazu. Voraussetzung ist, dass die Unterkunftskosten insgesamt angemessen sind. Das prüft das Sozialamt im Einzelfall. Wichtig ist der Zeitpunkt: Grundsteuer und Versicherungsbeitrag werden meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Das Sozialamt berücksichtigt sie in dem Monat, in dem sie fällig werden. Reichen Sie deshalb den Grundsteuerbescheid und die Beitragsrechnung der Versicherung möglichst vor dem Fälligkeitstermin beim Sozialamt ein und bitten Sie um Übernahme. Wer zur Miete wohnt, zahlt Grundsteuer und Gebäudeversicherung über die Nebenkosten. Auch diese gehören zu den Kosten der Unterkunft. Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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