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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Wohnungsgröße

Gefragt von Ute · veröffentlicht am

Ich kann in Heide eine Wohnung anmieten ,die im Rahmen der Kdu kosten liegt. Allerdings ist diese ca 10 qm zu groß. Bewilligt das Sozialamt trotzdem?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
In aller Regel ja. Entscheidend ist nicht die Wohnfläche für sich, sondern ob die Kosten insgesamt angemessen sind. Die Gerichte sprechen von der Produkttheorie: Eine größere Wohnung ist in Ordnung, wenn sie so günstig ist, dass Fläche mal Quadratmeterpreis die örtliche Grenze nicht überschreitet. Eine Wohnung, die 10 Quadratmeter größer ist, aber innerhalb der Grenze der Kosten der Unterkunft bleibt, darf das Sozialamt deshalb nicht allein wegen der Größe ablehnen. Zwei Punkte sollten Sie vorher prüfen: 1. Höchstwert je Quadratmeter: Seit dem 1. Juli 2026 kann eine Kommune zusätzlich einen Höchstwert je Quadratmeter festlegen (§ 35 SGB XII). Bei einer größeren Wohnung zur gleichen Miete ist der Quadratmeterpreis niedriger, das spricht also eher für Sie. Fragen Sie trotzdem nach, ob der Kreis Dithmarschen einen solchen Wert festgelegt hat. 2. Heizkosten: Die Heizkosten werden getrennt geprüft. Eine größere Wohnung braucht mehr Heizenergie, und manche Ämter vergleichen die Heizkosten mit einem Wert für die angemessene Fläche. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Heizkosten vom Vermieter nennen. Der wichtigste Schritt kommt vor der Unterschrift: Legen Sie das Wohnungsangebot dem Sozialamt vor und bitten Sie um eine schriftliche Zustimmung zu den neuen Kosten. Vor dem Abschluss eines Mietvertrags müssen Sie das Sozialamt ohnehin informieren (§ 35a Absatz 2 SGB XII). Mit der Zustimmung haben Sie Sicherheit. Auch Umzugskosten und eine Mietkaution können nur bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; die Kaution in der Regel als Darlehen. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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