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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

ich beziehe z.z. Bürgergeld, ab 1.11.26 erhalte ich EU-Rente.

Gefragt von Kati · veröffentlicht am

1.Wie sind meine Freibeträge ab 1.11.26 2.meine Riesterrente ist zum Jahresende auszahlbereit, da sie nicht hoch ist, kann ich alles auszahlen lassen, oder wird die angerechnet? 3. werden die schonvermögen addiert,also z.B. Auto, Riester, Bestattungsvertrag?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Mit dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung ändert sich oft auch, wer für Sie zuständig ist. Das ist für alle drei Fragen wichtig. Bekommen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sind Sie nicht mehr erwerbsfähig und wechseln vom Jobcenter zum Sozialamt. Ist die Rente unbefristet, erhalten Sie dort Grundsicherung bei Erwerbsminderung; ist sie befristet, Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt es beim Jobcenter. Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt am besten noch im Oktober, damit es keine Lücke gibt. Die folgenden Antworten gelten für das Sozialamt (SGB XII). 1. Freibeträge: Die Erwerbsminderungsrente wird voll als Einkommen angerechnet. Abgezogen werden nur Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und angemessene Versicherungsbeiträge (§ 82 Absatz 2 SGB XII). Einen allgemeinen Freibetrag auf die Rente gibt es nicht. 2. Riester-Rente: Hier lohnt sich das genaue Hinsehen. Wird die Riester-Rente monatlich ausgezahlt, bleiben 100 Euro im Monat ganz anrechnungsfrei, vom Betrag darüber noch 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro (§ 82 Absatz 4 SGB XII). Eine kleine Riester-Rente bleibt dann oft vollständig bei Ihnen. Lassen Sie das Kapital dagegen auf einmal auszahlen, endet der Schutz: Geschützt ist das Riester-Kapital in der Auszahlungsphase nur, soweit es monatlich oder regelmäßig ausgezahlt wird (§ 90 Absatz 2 Nummer 2 SGB XII). Eine Einmalauszahlung wird also angerechnet. Bei Riester ist eine vollständige Einmalauszahlung zudem nur bei sehr kleinen Renten möglich. Klären Sie das vor der Auszahlung mit Ihrem Anbieter und dem Sozialamt. 3. Schonvermögen: Die geschützten Werte werden nicht zusammengezählt, sondern einzeln betrachtet. Geschützt sind nebeneinander ein angemessenes Auto (§ 90 Absatz 2 Nummer 10 SGB XII), gefördertes Riester-Vermögen (Nummer 2) und zusätzlich Barvermögen bis 10.000 Euro je volljähriger Person (Nummer 9). Ein angemessener Bestattungsvorsorgevertrag ist im Gesetz nicht eigens genannt, wird aber in der Regel über die Härteregel des § 90 Absatz 3 SGB XII geschützt. Der nächste Schritt: Teilen Sie dem Jobcenter den Rentenbescheid mit und stellen Sie den Antrag beim Sozialamt. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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