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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Darf ich mir auch Geld für Möbel erstatten wenn es nicht die erste Wohnung von meiner Freundin ist?

Gefragt von Agnes · veröffentlicht am

Ich ziehe aus von meiner Familie in meine erste Wohnung und meine Freundin zieht aus ihrer alten Wohnung raus um mit mir einzuziehen. Kann ich mir trotzdem Geld für die erste Wohnung erstatten lassen? Es ist wahrscheinlich das meine Freundin ihre alten Möbel oder ein paar mitnimmt ich habe nur wenig was ich mitnehmen kann.

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wer aus dem Haushalt der Eltern in die erste eigene Wohnung zieht, ist der typische Fall einer Erstausstattung für die Wohnung. Beim Grundsicherungsgeld regelt das § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II (Jobcenter), bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung § 31 Absatz 1 Nummer 1 SGB XII (Sozialamt). Dass Ihre Freundin schon eine Wohnung hatte, schließt Ihren Anspruch nicht aus. Es wirkt sich aber auf den Umfang aus. Übernommen wird nur, was im gemeinsamen Haushalt tatsächlich fehlt. Bringt Ihre Freundin zum Beispiel Bett, Schrank oder Waschmaschine mit, wird dafür in der Regel nichts mehr bewilligt. Für alles, was dann noch fehlt, können Sie die Erstausstattung beantragen. Zwei Punkte sind wichtig, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben oder etwas kaufen: 1. Die Erstausstattung muss gesondert beantragt werden (§ 37 Absatz 1 SGB II), und zwar vor dem Kauf. Eine Erstattung für bereits gekaufte Möbel gibt es in der Regel nicht. Das Amt kann Geld als Pauschale oder die Möbel als Sachleistung geben. 2. Sind Sie jünger als 25 und beziehen Grundsicherungsgeld, braucht der Auszug bei den Eltern vorher eine Zusicherung des Jobcenters (§ 22 Absatz 5 SGB II). Ohne diese Zusicherung werden weder die Miete noch die Erstausstattung übernommen (§ 24 Absatz 6 SGB II). Die Zusicherung muss vor Abschluss des Mietvertrags vorliegen. Außerdem kann das Jobcenter prüfen, ob Sie und Ihre Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Dann zählt auch ihr Einkommen bei der Frage mit, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen bekommen. Unser Rat: Stellen Sie den Antrag auf Erstausstattung schriftlich, bevor Sie etwas kaufen, und legen Sie eine Liste bei, was fehlt und was Ihre Freundin mitbringt. Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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