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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Einmalige Übernahme Heizkosten

Gefragt von K.Q. · veröffentlicht am

Ich möchte eine einmalige Übernahme des Heizöls bei Eigenheim beantragen . Ich habe eine private Rentenversicherung mit Ablauf Ende 2035. Wird diese als Vermögen angerechnet?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Eine einmalige Übernahme der Heizölkosten ist möglich, auch wenn Sie sonst keine laufenden Leistungen beziehen. Heizkosten zählen in dem Monat zum Bedarf, in dem die Rechnung fällig wird. Reicht Ihr Einkommen in diesem Monat nicht für den gesamten Bedarf einschließlich Heizöl, können Sie für genau diesen Monat Leistungen bekommen. Übernommen wird eine angemessene Menge, meist für eine Heizperiode. Ob Ihre private Rentenversicherung angerechnet wird, hängt davon ab, welches Amt zuständig ist: 1. Jobcenter (Grundsicherungsgeld, SGB II), wenn Sie noch im Erwerbsalter und erwerbsfähig sind: Versicherungsverträge, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, werden nicht als Vermögen berücksichtigt (§ 12 SGB II). Ein Vertrag mit Ablauf im Jahr 2035 ist in der Regel geschützt, wenn er erkennbar für das Alter gedacht ist. Legen Sie die Police vor, aus der Laufzeit und Zweck hervorgehen. 2. Sozialamt (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, SGB XII), wenn Sie bereits Rente beziehen oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind: Hier schützt das Gesetz nur staatlich geförderte Altersvorsorge wie Riester ausdrücklich. Eine private Rentenversicherung zählt grundsätzlich mit ihrem Rückkaufswert zum Vermögen. Frei bleiben 10.000 Euro Barvermögen je volljähriger Person. Darüber hinaus kann der Vertrag nur über die Härteregel geschützt sein, etwa wenn eine Kündigung Ihre Alterssicherung erheblich verschlechtern würde (§ 90 Absatz 3 SGB XII). Ihr selbst bewohntes Eigenheim bleibt in beiden Fällen geschützt, solange es angemessen ist. Was Sie tun sollten: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Heizöl bestellen, und legen Sie ein aktuelles Angebot des Lieferanten, Ihre Einkommensnachweise und die Unterlagen zur Rentenversicherung mit dem aktuellen Rückkaufswert bei. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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