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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Grundsicherung

Gefragt von Alzey · veröffentlicht am

Wieviel Geld darf ich auf dem konto haben bei Grundsicherung

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Wie viel Geld Sie auf dem Konto haben dürfen, hängt davon ab, welche Leistung gemeint ist. Unter dem Wort „Grundsicherung" laufen zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Freibeträgen. Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, zuständig ist das Jobcenter (die Leistung hieß bis zum 30.06.2026 Bürgergeld): Geschützt ist Vermögen nach § 12 Absatz 2 SGB II, gestaffelt nach dem Alter jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft — unter 30 Jahren 5.000 Euro, ab dem 30. Geburtstag 10.000 Euro, ab dem 40. Geburtstag 12.500 Euro, ab dem 50. Geburtstag 20.000 Euro. Was eine Person von ihrem Freibetrag nicht ausschöpft, kann einer anderen Person der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden. Die frühere Karenzzeit, in der im ersten Jahr größeres Vermögen geschützt war, gibt es seit dem 01.07.2026 nicht mehr; eine Karenzzeit besteht nur noch bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, zuständig ist der Sozialhilfeträger, also das Sozialamt und nicht das Jobcenter: Geschützt sind 10.000 Euro je volljährige Person, dazu 500 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird (§ 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII mit § 1 der Durchführungsverordnung dazu). In beiden Systemen zählt nicht nur das Konto, sondern das gesamte verwertbare Vermögen, also auch Sparguthaben, Bausparverträge oder Wertpapiere. Unabhängig vom Freibetrag geschützt bleiben unter anderem angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, Verträge zur Altersvorsorge und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe (§ 12 Absatz 1 SGB II). Wenn Sie uns schreiben, welche der beiden Leistungen Sie beziehen oder beantragen wollen, lässt sich die Frage genauer beantworten. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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