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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Stromkosten Übernahme für Sauerstoff Konzetrator!

Gefragt von Sascha aus Mainz · veröffentlicht am

Guten Tag, Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung,die Frage ist wenn ich bei der Krankenkasse eine Stromkosten Übernahme für mein Sauerstoffgerät beantrage! Ob ich dem Amt für Soziale Leistungen bescheid geben muss und ob ich den Betrag Angerechnet bekomme!

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Kurz gesagt: Ja, Sie sollten das Amt informieren. Angerechnet wird die Erstattung in aller Regel aber nicht. Mitteilen: Wer Grundsicherung bezieht, muss Änderungen, die für die Leistung erheblich sein können, von sich aus mitteilen (§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Eine Zahlung der Krankenkasse gehört dazu, auch wenn sie am Ende nicht angerechnet wird. Ob sie angerechnet wird, entscheidet das Amt, nicht Sie. Schicken Sie deshalb den Bescheid der Krankenkasse mit einem kurzen Satz an das Amt für Soziale Leistungen. Anrechnung: Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften für einen ausdrücklich genannten Zweck gezahlt werden, zählen nur insoweit als Einkommen, als die Grundsicherung demselben Zweck dient (§ 83 Absatz 1 SGB XII). Die Krankenkasse erstattet den Strom, den Ihr Sauerstoffkonzentrator verbraucht. Der Regelbedarf deckt dagegen den üblichen Haushaltsstrom und nicht den Betrieb eines medizinischen Geräts. Die Erstattung gleicht also nur Kosten aus, die Sie zusätzlich haben, und ist kein freies Einkommen. Bei der Mitteilung können Sie genau darauf hinweisen. Zum Antrag bei der Krankenkasse: Lassen Sie sich den Stromverbrauch des Geräts bestätigen, etwa über das Datenblatt, einen Zwischenstecker mit Zähler oder eine Bescheinigung des Lieferanten. Viele Krankenkassen zahlen eine Pauschale. Sollte das Amt die Erstattung trotzdem anrechnen, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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